Tierschützer fürchten wegen Corona um Tauben

dpa/lsw Reutlingen. Das Coronavirus ist lebensgefährlich - indirekt auch für Tauben, sagt zumindest die Tierschutzorganisation Peta. Sie fordert jetzt städtische Fütterungen.

Tierschützer fürchten wegen Corona um Tauben

Tauben fliegen in der Morgensonne über den Schloßplatz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Die Tierschutzorganisation Peta (People for the Ethical Treatment of Animals) hat mehrere Städte im Südwesten aufgefordert, wegen der Corona-Krise Taubenfütterungsverbote auszusetzen und kommunale Fütterungen zu organisieren. Weil Straßen wegen der Ausgangsbeschränkungen nahezu menschenleer sind, fürchtet Peta, dass viele Tauben keine Nahrung mehr finden und verhungern.

Angeschrieben hat Peta nach Angaben eines Sprechers bundesweit 78 Großstädte und Kommunen, in denen ein Taubenfütterungsverbot gilt oder die keine Taubenschläge eingerichtet haben - darunter Reutlingen, Mannheim, Stuttgart, Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis), Heidelberg, Karlsruhe, Lahr (Ortenaukreis) und Heilbronn.

Städtische Fütterungsverbote dienen laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dem Ziel, Taubenbestände zu regulieren. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers sind Tauben zwar keine Krankheitsüberträger, verschmutzen aber städtische Gebäude und Flächen mit ihrem Kot. Über ein Aussetzen der Fütterungsverbote entscheiden die Kommunen selbst.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) teilt die Forderung von Peta nicht. Der Taubenbestand sei ohnehin teilweise zu groß, teilte eine Sprecherin mit. Wenn Passanten Tauben beispielsweise mit Brot füttern, ist dies ihren Angaben nach oft mehr schädlich als artgerecht, weil das Brot im Magen der Tiere gären kann. Menschen sollten generell nicht zu intensiv in die Fütterung wildlebender Tiere in Städten eingreifen. Diese könnten sonst ihre natürliche Scheu verlieren. Auch Entenfütterung sei kontraproduktiv.

Peta beruft sich auf das Staatsziel des Tierschutzes, wonach Kommunen rechtlich verpflichtet seien, die Tiere vor dem Hungertod zu bewahren. Laut Verbraucherschutzministerium gilt diese Pflicht nicht, da es sich bei Tauben um freilebende Tiere ohne Halter handelt.