Tipps zu Silvesterfeuerwerk

Prüfung Es sollte nur Feuerwerk gekauft werden, das von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen offiziellen Stelle geprüft und zugelassen ist und über das CE-Siegel verfügt.

Gefahren Bei einem geprüften Böller, der in der Hand gezündet wird, kommt es zu leichten Verbrennungen. Aus Osteuropa eingeschmuggelte Böller mit Blitzknallsatz sowie einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver können vorzeitig explodieren und dabei lebensgefährliche Verletzungen verursachen.

Große Böller Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien) ist nur vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt – und auch nur an Erwachsene. Zu erkennen ist das Prüfsiegel an der vierstelligen Nummer plus F2 plus einer fortlaufenden Nummer wie etwa 0589-F2-1234 – wobei die 0589 für die BAM-Prüfung steht.

Kleine Kracher Für Kinder ab zwölf Jahren sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 zugelassen (Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und -bonbons). (mb)