Tod darf keine Kostenfrage sein

Der Bundesgerichtshof lehnt einen Schadenersatz für Lebenserhaltung ab – das ist richtig

Von Christian Gottschalk

Wer zu Lebzeiten seine Wünsche klar äußert, der hat bessere Chancen, später einmal nach seinen Vorstellungen zu sterben. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall hatte der Patient es versäumt gehabt, diese Wünsche kundzutun. Ein Problem in vielfacher Hinsicht. Das Gericht hatte dabei nicht darüber zu befinden, ob der Arzt die Behandlung hätte einstellen dürfen. Medizinisch notwendig war sie nicht. Es musste entscheiden, ob der Arzt Schadenersatz zu zahlen hat, weil er den Patienten weiter ernährte. Solch eine Zahlung lehnt der BGH ab.

Das ist schade und konsequent gleichermaßen. Schade, weil es in der Tat zu viele Mediziner gibt, die sich nicht eingestehen wollen, dass ihre Kunst auch Grenzen hat, die mit sinnlosen Behandlungen mehr quälen als helfen. Der in Karlsruhe entschiedene Fall taugt aber nicht dafür, um dies anzuprangern. Das Urteil ist konsequent, denn jede andere Entscheidung hätte dramatische Folgen gehabt. Künftig hätten die Kassen geschaut, ob nicht zu lange behandelt und zu hohe Kosten verursacht worden wären. Der Zeitpunkt für den Tod ließe sich errechnen – eine schreckliche Vorstellung.

Die Entscheidung ist mit dem Appell verbunden, für all das zu sorgen, was später nicht mehr erklärt werden kann, solange man im Vollbesitz seiner Kräfte ist.

christian.gottschalk@stzn.de