Tötungsabsicht oder nicht?

Messerstecherei in Fellbacher Casino: Juristen bewerten den Fall verschieden

Tötungsabsicht oder nicht?

Von Andrea Wüstholz

STUTTGART/FELLBACH. Unstrittig ist: Ein 40-jähriger Albaner hat in einem Fellbacher Casino mit einem Steakmesser auf seine viel jüngere Ex-Freundin eingestochen. Ob die Tat als versuchter Mord oder als versuchter Totschlag zu werten ist, darüber gehen die Meinungen unter Juristen auseinander.

Mindestens acht Jahre Freiheitsstrafe forderte der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer: Aus seiner Sicht hat sich der Angeklagte des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Der Verteidiger des 40-Jährigen hält unterdessen eine Strafe von „nicht mehr als fünf Jahren“ für angemessen. Sein Mandant habe die 24-jährige damalige Angestellte des Casinos, seine Ex-Freundin, zwar verletzen und ihr „eine Lektion verpassen“, sie aber nicht ermorden wollen.

Wie die erste Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht den Fall bewertet, wird die Vorsitzende Richterin Ute Baisch kommende Woche erläutern: Das Urteil fällt am Donnerstag, 26. September. Als Motiv für die Tat sieht der Staatsanwalt, dass der 40-Jährige seiner Ex-Freundin ein Lebensrecht absprach nach dem Motto: Wenn ich dich nicht krieg‘, dann auch sonst keiner. Einen „ganz gefährlichen Cocktail“ aus Wut, Zorn, Hass, Eifersucht und Verzweiflung identifizierte der Verteidiger des Angeklagten als Grund für die Tat.

Gestern kam zunächst der psychiatrische Sachverständige Peter Winckler zu Wort. Sein Befund: Der Angeklagte leidet weder an einer psychischen Erkrankung oder einer Persönlichkeitsstörung, noch dürfte er als alkoholabhängig gelten. Freundlich, kooperativ und ruhig habe der 40-Jährige auf ihn gewirkt, als er im Juli im Gefängnis in Stammheim mit ihm gesprochen habe, berichtete Winckler. Zum Tatvorwurf selbst habe sich der Befragte nicht geäußert. Dass er seiner früheren Partnerin nach der Trennung ihr Lebensrecht abgesprochen habe, sei „völliger Unsinn“ – so gab Winckler Inhalte des Gesprächs wieder.

In diesem Gespräch sei es auch um die gescheiterte Ehe des Albaners gegangen – das Aus der Beziehung zu seiner Frau sei für ihn aus heiterem Himmel gekommen. In den Akten „liest es sich anders“, sagte Winckler. Im Raum steht, dass der Mann seine damalige Ehefrau körperlich angegangen sei und sie bedroht habe. Wegen Gewaltdelikten ist der Mann aber nicht vorbestraft. Winckler fand beim Angeklagten „überhaupt keine Anzeichen eines psychiatrischen Krankheitsbildes“. Der Mann sei im Kosovo in geordneten Familienverhältnissen aufgewachsen, als Kriegsflüchtling nach Deutschland gekommen. Er war immer wieder arbeitslos und habe wohl Alkohol missbräuchlich konsumiert, um seine psychischen Belastungen nach dem Scheitern seiner Ehe zu verdrängen. Eine Alkoholsucht stellte Winckler nicht fest.

Der Tatverlauf spreche nicht für eine Affekt-Tat. Der Mann sei zielgerichtet ins Casino gegangen und habe seine Ex-Freundin mit Pfefferspray besprüht, das zeigen Aufnahmen aus der Videoüberwachung deutlich. Zehn Kameras sind in dem Casino installiert, und sie liefen alle am Abend des 3. März, einem Sonntag. Der Mann verfolgte sein Opfer in die Toilette, wo die junge Frau zunächst Schutz suchte. Er stach mehrfach auf sie ein, die Frau konnte weglaufen und sich in einem Privatraum des Casinos verbarrikadieren. Eine weitere Videoaufnahme zeigt, wie der Mann mit Anlauf gegen die Tür rennt und tritt – und dann verschwindet.

Durch die Blume entschuldigte sich der Verteidiger dafür, dass sein Mandant sich nicht zu einem vollständigen Geständnis hatte durchringen können. Der 40-Jährige blieb bis zuletzt dabei, sich an die Tat selbst nicht erinnern zu können. Er hatte angegeben, zuvor viel Alkohol getrunken zu haben. Peter Wincklers Einschätzung dazu: Es deute nichts auf einen „hochgradigen Rauschzustand in der Tatsituation“ hin.

Bei der Rekonstruktion des Geschehens am 3. März kam am Donnerstag noch einmal zur Sprache, dass sich ein Gast im Spielcasino aufgehalten hatte, als der Albaner die Frau angriff und auf der Toilette auf sie einstach. Die Frau geriet in Todesangst und schrie um ihr Leben. Unterdessen verließ der Gast, das zeigen die Videoaufnahmen, das Casino, und er rief nicht die Polizei. Wer der Mann ist, konnte nicht ermittelt werden.

Der Angeklagte war drei Tage nach der Tat auf der A8 zwischen München und Salzburg gestoppt und festgenommen worden. Er besaß eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.