Totschlagversuch mit abgebrochenem Flaschenhals

Landgericht weist 42-Jährigen in die Psychiatrie ein – Beschuldigter handelte bei der Attacke in der Winnender Klinik im Wahn

Von Bernd S. Winckler

WINNENDEN.Der 42-jährige Wahnkranke, der in der Winnender Psychiatrie einen Mitpatienten mit einem abgebrochenen Flaschenhals angegriffen hat, ist vom Landgericht Stuttgart in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen worden. Für die Tat ist er schuldunfähig, bilde aber eine Gefahr für die Allgemeinheit, so die gestrige Feststellung der Richter.

Das Geschehen vom 12. März in der Winnender Klinik hätte einem 66-jährigen Patienten beinahe das Leben gekostet. Ohne Vorwarnung hatte der Angeklagte ihm den abgebrochenen Hals einer Saftflasche an den Hals und das Gesicht gedrückt. Weitere Stiche verhinderte das schnelle Eingreifen von Pflegern und einem anwesenden Arzt.

Außerirdische Parasiten waren es, die sich in seinem Körper eingenistet hatten. So hatte der Beschuldigte das Geschehen verteidigt. Und diese „Parasiten“ hätten seinen ganzen Körper übernehmen wollen. Schuld daran sei, so seine weiteren Ausführungen, der 66-jährige Mitpatient, der seinen Körper damit infiziert hätte. Er habe sich von diesem Mann bedroht gefühlt. Da das Opfer durch die Stiche und Schnitte erheblich verletzt wurde, ging die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zunächst von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Allerdings hatte unter diesem Wahneinfluss der Mann an jenem 12. März dieses Jahres nicht mehr einsehen können, dass sein Angriff gegen den 66-Jährigen eine Straftat ist. Und er sei dabei auch nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, sagte in dem gestrigen Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts ein psychiatrischer Gutachter. Es sei eine schwere Form der Schizophrenie. So sei der Mann kein Kandidat für eine Freiheitsstrafe, sondern die Allgemeinheit müsse auf andere Weise vor ihm geschützt werden. So sieht es das Gesetz vor, denn es bestünde immer die Gefahr weiterer rechtswidriger Angriffe gegen Personen im Zustand der Schuldlosigkeit.

Selbst der Staatsanwalt beantragte die Einweisung des Beschuldigten in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung, in der der 42-Jährige bereits schon vorläufig untergebracht ist. Laut dem gestern verkündeten Urteil soll er auch dort für die nächste Zeit bleiben und wird von Fachärzten medikamentös behandelt. Unklar blieb vor Gericht indes, woher die gläserne Saftflasche kam, mit der der 42-Jährige den Mitpatient beinahe zu Tode gestochen hätte. In der zuständigen Abteilung der Winnender Psychiatrie sind nämlich Gegenstände aus Glas nicht erlaubt. Offensichtlich hatte ein Pizza-Lieferservice versehentlich ein Getränk in einer Glasflasche unkontrolliert angeliefert. Das will man in der Klinik künftig besser im Auge behalten.