Auf einem Verkehrsschild steht der Schriftzug "Artgemeinschaft", der Name einer verbotenen rechtsextremen Gruppierung (Fotomontage).
Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen werde vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben.
Nach Angaben der Sprecherin laufen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit dem Morgen. Unter anderem seien Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz.
In NRW durchsuchte die Polizei ein Objekt in Lippstadt, in Niedersachsen in der Gemeinde Jameln, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr. In Berlin wurde die Polizei nach dpa-Informationen an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg vorstellig.
Feier in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt durchsuchten die Beamten auch mehrere Objekte in Gardelegen. In der Gemeinde soll im Juni ein Treffen zu einer sogenannten Sommersonnenwendefeier stattgefunden haben.
Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, soll die Polizei bei der als „privat“ deklarierten Veranstaltung die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei sollen auch Gäste gesehen worden sein, die mit der „Artgemeinschaft“ in Verbindung gebracht werden.
Verbot des Vereins im April bestätigt
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, so der vollständige Name, wurde 2023 vom Bundesinnenministerium verboten. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete sie als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das aber im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Die „Artgemeinschaft“ wurde nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Dem Verein gehörten vor dem Verbot nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an. Bei Veranstaltungen, zu denen ganze Familien anreisten, tauchten teilweise auch mehr Personen auf.
Förderung eigener „Art“ und Hakenkreuze am Weihnachtsbaum
Verfassungsfeindlich ist der Verein aus Sicht des Bundesinnenministeriums vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie. Die Bewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sei.
Vor Gericht hatte die „Artgemeinschaft“ versucht, sich als abgeschottete Vereinigung darzustellen. Mit Politik habe man nichts am Hut. Die Anhänger lebten ihren Glauben „im stillen Kämmerlein“, hatte ihr Anwalt damals erklärt. Sollten Inhalte dieses Glaubens verfassungsfeindlich sein, so sei auch dies von der Religionsfreiheit gedeckt.
Neue rechte Organisationen sprießen aus dem Boden
Binnen eines Jahres sind in Deutschland laut Bundestag mehrere rechte Jugendgruppen mit insgesamt mehreren hundert Anhängern entstanden, die teils auch vor schweren Gewalttaten nicht zurückschrecken.
„Die Polizeibehörden aus Bund und Ländern beobachten seit etwa Mitte vergangenen Jahres, dass in der rechten Szene neue Jugendgruppen in Erscheinung getreten sind, die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet haben“, hat ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) mitgeteilt. Diese fielen inzwischen vermehrt durch Veranstaltungen, Straftaten und Störaktionen auf. „Die Jugendgruppierungen sind bundesweit vernetzt und setzen sich aus verschiedenen regionalen Ablegern zusammen.“
Proteste gegen CSD-Paraden
Plattformen wie Tiktok, Instagram und Youtube würden genutzt, um neue Mitglieder zu rekrutieren und für Aktionen zu mobilisieren. Vor allem für Gegendemonstrationen zu Christopher-Street-Day-Veranstaltungen und für Aktionen, die sich gegen „Demos gegen rechts“ richten. Polizeilich seien Mitglieder dieser Gruppen bislang mit Propagandadelikten und Gewalttaten in Erscheinung getreten.
Nachwuchs der Partei „Die Heimat“
Während der Verfassungsschutz der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) in seinem Jahresbericht 2024 weiterhin eine „markante Mobilisierungsschwäche“ attestiert, beobachtet er bei der Nachwuchsorganisation „Junge Nationalisten» (JN) einen deutlichen Zuwachs sowohl der Anhängerschaft als auch des Aktivitätsniveaus.
„Ein gewaltsamer Übergriff auf den sächsischen Spitzenkandidaten der SPD im Europawahlkampf durch Angehörige und Personen aus dem Umfeld des Dresdener JN-Stützpunkts ‚Elblandrevolte‘ unterstreicht die Radikalität in Teilen des Jugendverbands“, heißt es in dem Bericht.
Gegen die „Letzte Verteidigungswelle“ waren Ermittler im Mai mit einer bundesweiten Razzia vorgegangen. Die Bundesanwaltschaft ließ fünf Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festnehmen.
Gewalttaten gegen „politische Gegner“
In einem Berliner Prozess gestand ein 24-Jähriger, der nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in Berlin und Brandenburg eine leitende Funktion in der Gruppe „Deutsche Jugend Voran“ hat, die ihm vorgeworfenen Taten und äußerte Reue. Der Mann, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hatte mit weiteren mutmaßlichen Neonazis Menschen attackiert, die Kleidung mit „Antifa“-Emblemen trugen.
Zu den Feindbildern der neuen rechten Jugendgruppen zählen neben als „politische Gegner“ identifizierten Menschen unter anderem die LGBTQ-Community sowie Zuwanderer. Bei einzelnen Gruppen spiele „Ausländerfeindlichkeit“ eine Rolle und auch die Verwendung von Symbolik des Nationalsozialismus, betont ein BKA-Sprecher. Antisemitismus sei bei den rechten Jugendgruppen jedoch insgesamt „kein prägendes Element“.
Wenn Eltern, Lehrer oder Freunde Hilfe suchen, weil sie merken, dass Jugendliche in rechtsextreme Gruppen abgleiten, ist es oft schon zu spät. Häufig würden Radikalisierungsprozesse nicht erkannt, oder es werde zu lange versucht, das Problem selbst zu lösen, so ein BKA-Sprecher.
Wie kommt es zu der Mobilisierung?
Dass sich soziale Aktivitäten mit der Corona-Pandemie stark in den digitalen Raum verlagert hätten, habe extremistischen Akteuren eine „gute Andockstelle“ für die Verbreitung ihrer Ideologie verschafft, fügt der BKA-Experte hinzu.
Erfahrungen von Vereinzelung und Ohnmacht würden typischerweise über die Suche nach Gewissheit sowie einem „leistungsunabhängigem Zugehörigkeitsgefühl“ bewältigt. Bestärkt durch Dauerkrisen, aber auch durch „das Einsickern rechtsextrem ideologischer Versatzstücke in gesellschaftliche Diskurse, wird die Gefahr einer wahrgenommenen Verschiebung sozialer Normen begünstigt“.
Das beeinflusse wiederum auch das Verhalten des Einzelnen. Wenn rechtsextreme Akteure durch öffentliche Rhetorik oder digitale Mobilisierung den Eindruck vermittelten, diskriminierende Haltungen seien normal oder legitim, sinke bei dafür empfänglichen Menschen die Hemmschwelle für Gewalt, resümiert der BKA-Mitarbeiter. (mit dpa-/AFP-Agenturmaterial)
Nach Angaben der Sprecherin laufen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Beim Prozeß in Berlin wirft die Anklage dem 24-Jährigen mutmaßlichen Neonazi Bedrohung, räuberische Erpressung sowie gefährliche Körperverletzung sowie versuchten schweren Raub vor. Er soll laut Ermittlungen eine leitende Funktion in der rechten Gruppierung «Deutsche Jugend Voran» einnehmen.
Teilnehmer einer rechtsextremen Versammlung im Hauptbahnhof zeigen das neonazistische Symbol von „White power“(dt. „weiße Macht“) mit den Händen Archivbild).
Ein Teilnehmer einer Demonstration im Juni 2025 in Berlin aus dem rechten Spektrum unter dem Motto „Gegen Volksverrat und gegen Übergriffe auf unser Volk“ trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift „Ostdeutschland meine Heimat“.