Türkisches Verfassungsgericht: Haft von Yücel rechtswidrig

dpa Istanbul. Eine Verletzung von Freiheit und Sicherheit - das türkische Verfassungsgericht gibt Deniz Yücel Recht und bezeichnet seine lange Haft als rechtswidrig. Der Journalist begrüßt das Urteil, das sei aber keine Gerechtigkeit.

Türkisches Verfassungsgericht: Haft von Yücel rechtswidrig

„Welt“-Reporter Deniz Yücel saß ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis. Foto: Michael Kappeler

Erfolg für Deniz Yücel: Das Verfassungsgericht in Ankara hat die einjährige Untersuchungshaft des „Welt“-Reporters in der Türkei für rechtswidrig erklärt.

Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit seien verletzt worden, hieß es in dem am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Urteil. Die Richter fällten die Entscheidung einstimmig. Yücel begrüßte das Urteil, betonte jedoch, dass ihm damit keine Gerechtigkeit widerfahre.

Der Journalist erhalte einen Schadenersatz von 25.000 Türkischen Lira (rund 3800 Euro), entschieden die Richter. Außerdem würden Gerichtskosten von umgerechnet rund 416 Euro erstattet. Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt, Veysel Ok, der Deutschen Presse-Agentur. Dazu stehe die Entscheidung noch aus. Auf Twitter schrieb Ok, mit dem Urteil bestätige das Verfassungsgericht, dass Yücel „nur wegen seiner journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt wurde“.

Yücel saß zwischen Februar 2017 und Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul. Der Fall belastete die Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland schwer. Erst nach langem politischen Tauziehen kam Yücel frei und durfte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben.

Yücel schrieb auf Twitter, es sei „erfreulich“, dass sich die Richter, wenn auch mit zweijähriger Verspätung, seiner Sichtweise angeschlossen hätten. Weiter schrieb er: „Mit diesem Urteil widerfährt mir keine Gerechtigkeit. Späte Gerechtigkeit ist keine. Dass mir und meinen Liebsten ein Jahr unseres Lebens geraubt wurde, ist mit 3.800 Euro nicht wiedergutzumachen und wäre es auch nicht mit der tausendfachen Summe.“ Er kündigte an, das Geld zu spenden.

Der Prozess gegen Yücel wird in seiner Abwesenheit weitergeführt. Er durfte im Rahmen der Rechtshilfe vor einem Richter in Deutschland aussagen. Im Mai erklärte Yücel dabei, er sei während seiner Haftzeit gefoltert worden und machte den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan dafür verantwortlich.

Das Verfassungsgericht lehnte Yücels Antrag in Bezug auf Folter jedoch ab, was der Journalist bedauerte. Einen Verstoß gegen das Folterverbot sahen die Richter nicht. Es seien nicht alle Rechtswege ausgeschöpft, hieß es zur Begründung.

Erdogan hatte Yücel immer wieder als Agenten beschimpft. Yücel erwähnte in seiner Berliner Aussage Schläge, Tritte, Erniedrigungen und Drohungen durch Vollzugsbeamte. Sie hätten ihn als „Vaterlandsverräter“ und „deutschen Agenten“ beschimpft - „Wiederholungen dessen, was der Staatspräsident über mich gesagt hatte“.

Yücel kritisierte Erdogan auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts scharf. „Dieses Verfahren wird erst enden, wenn alle, die an meiner Geiselnahme beteiligt waren - von Erdogan, dem Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung, bis zu den Tätern im Gewand von Richtern, Staatsanwälten etc. - in einem rechtsstaatlichen Prozess Rechenschaft abgelegt haben“, schrieb er.

Die Verhandlung gegen Yücel geht am 16. Juli in der Türkei weiter. In der Anklage wird dem Journalisten „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ vorgeworfen. Mit Terrororganisationen sind die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die Bewegung um den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen gemeint. Die türkische Regierung macht die Gülen-Bewegung für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich.

Als Belege für die Anschuldigungen werden unter anderem Artikel aufgeführt, die Yücel in seiner Zeit als Türkei-Korrespondent in der „Welt“ veröffentlicht hatte. Unter anderem wird ein Interview mit PKK-Kommandeur Cemil Bayik genannt. Die Staatsanwaltschaft wirft Yücel in dem Zusammenhang vor, die PKK als „legitime und politische Organisation“ darzustellen.

Das Verfassungsgericht bemängelte nun, dass Yücels Artikel in der „Welt“ teilweise fehlerhaft übersetzt wurden. Zum Interview mit Cemil Bayik erklärten die Richter, Yücel könne nicht für Aussagen in dem Interview verantwortlich gemacht werden. „Die Bestrafung oder Beschuldigung eines Journalisten wegen der Veröffentlichung von Meinungen, die andere Personen während eines Interviews hervorbringen, schränkt den Beitrag der Presse zu Diskussionen der im öffentlichen Interesse stehenden Themen ernsthaft ein“, heißt es. Das Interview könne Yücel nicht als Terrorpropaganda ausgelegt werden, hieß es zudem.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes DJV, Frank Überall, nannte das Urteil des Verfassungsgerichts einen „wunderbaren Sieg der Presse- und Meinungsfreiheit“. Besonders begrüßte er die Kritik des Verfassungsgerichts an der Praxis, Journalisten für Äußerungen von Interviewpartnern strafrechtlich zu belangen. „Das war zu jedem Zeitpunkt pure Willkür. Gut, dass die Richter das gebrandmarkt haben“, sagte er.

Yücel war von 2007 bis 2014 Redakteur der Zeitung „taz“ und ist seit 2015 Türkei-Korrespondent der „Welt“. Ab Juli wird er für „Die Welt“ über die Landtagswahlen in Ostdeutschland berichten.