Streit um neues Klimaschutzgesetz

dpa/lsw Stuttgart. Die Regierung feiert sich für das geplante neue Klimaschutzgesetz, Umweltschützer und die SPD lehnen es hingegen klar ab. Eine „Bankrotterklärung“ sei das. Dabei will sich der Südwesten mit dem Gesetz für die Klima-Herausforderungen rüsten.

Streit um neues Klimaschutzgesetz

Sylvia Pilarsky-Grosch. Foto: picture alliance/dpa/Archivbild

Während die Regierung das geplante neue Klimaschutzgesetz an den Landtag weitergereicht hat, lehnen Umweltschützer den grün-schwarzen Kompromiss weiterhin eiskalt ab. Die Chefin des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Brigitte Dahlbender, bezeichnete die Absprache als „Bankrotterklärung“. Ihre Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch zeigte sich ebenfalls enttäuscht. „Das ist zwar besser als gar nichts, aber ein großer Wurf ist es nicht und erst recht kein großer Schritt in Richtung Klimaschutz“, sagte sie. Für den Naturschutzbund Deutschland (Nabu) forderte dessen Landesvorsitzender Johannes Enssle Nachbesserungen.

Dagegen verteidigte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die Novelle. Das Land nehme damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein, sagte er am Dienstag in Stuttgart nach der Kabinettssitzung. „Es ist ein ambitioniertes Vorhaben, das wir mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen und mit Investitionen in den Klimaschutz umsetzen müssen.“ Ministerpräsident Winfried Kretschmann nannte das Vorhaben einen „Meilenstein“.

Das sieht die oppositionelle SPD ganz anders: „Grün-Schwarz hat überhaupt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit“, sagte Fraktionschef Andreas Stoch der Deutschen Presse-Agentur. Es werde weit unterdurchschnittlich Kohlendioxid gespart, die Zahl der Ölheizungen sei dagegen deutlich überdurchschnittlich, und mit Windkraftanlagen und großen Photovoltaikanlagen komme Baden-Württemberg viel schlechter vorwärts als andere Länder. „Echte Vorbilder beim Klimaschutz sehen anders aus“, sagte Stoch.

Oberstes Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Württemberg bis 2030 um 42 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Für den BUND viel zu wenig: „Das reicht bei weitem nicht aus, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten“, sagte Pilarsky-Grosch.

Auch der Kompromiss zur Solarpflicht für neue und nicht bewohnte Gebäude sei eine Enttäuschung. Die Grünen hatten eine Solarpflicht für alle Neubauten gefordert - die CDU wollte aber nicht, dass Wohngebäude mit einbezogen werden. Schließlich einigten sich die Fraktionen darauf, dass die Solarpflicht für Gebäude gelten soll, bei denen der Wohnanteil fünf Prozent der überbauten Gesamtfläche nicht überschreitet. Eine Solarpflicht, die sich nur auf gewerbliche Neubauten beschränkt, ändere den Bestand an Photovoltaikanlagen aber kaum, kritisierte der BUND. Die Umweltschützer hatten eine Pflicht nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Dachsanierungen gefordert.

Der Umweltminister wehrt sich dagegen, er würde die Pflicht allerdings ebenfalls am liebsten ausbauen: „Wir gehen damit einen neuen Weg als erstes Bundesland“, sagte Untersteller. „Für mich ist diese Regelung allerdings auch ein Einstieg in eine allgemeine Photovoltaikpflicht.“