Unfall mit Löwenbaby auf A5: Tiertransport war legal

dpa/lsw Karlsruhe. Der Transport eines Löwenbabys, das vor einer Woche bei einem Unfall gefunden wurde, ist nach Einschätzung des Karlsruher Landratsamts grundsätzlich legal gewesen. Die Besitzerin aus der Slowakei verfügt über eine Genehmigung zur Züchtung von Raubtieren, wie die Behörde am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Das Tier war zum Zeitpunkt des Transports aber einige Tage zu jung. Es hätte erst mit acht Wochen von der Mutter getrennt werden dürfen. 

Unfall mit Löwenbaby auf A5: Tiertransport war legal

Ein kleiner Löwe sitzt in seiner Transportbox. Foto: Julian Buchner/Einsatz-Report24/dpa/Archivbild

Außerdem fehlen den Angaben nach wichtige Dokumente. Die Züchterin müsse daher mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe sei bislang unklar. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Das weiße Löwenjunge sollte aus der Slowakei in einen spanischen Zoo gebracht werden. Die Züchterin sei weiterhin Eigentümerin des Tiers. 

Polizisten hatten das Löwenjunge nach einem Auffahrunfall in der vergangenen Woche auf der Autobahn 5 bei Kronau (Kreis Karlsruhe) in einem der beteiligten Fahrzeuge gefunden. Bei dem Unfall entkam zudem ein Nashornvogel. Das Tier wurde zwei Tage später entdeckt und eingefangen. Das Löwenbaby und der Nashornvogel wurden in einem Reptilienzoo im rheinland-pfälzischen Landau untergebracht. Dort wurde dem Raubtier der Name „Lea“ gegeben.