Uni prüft Regress wegen nicht erlaubter Zulagen

Stuttgart /STN - Die Zulagenaffäre an der Universität Stuttgart hat ein größeres Ausmaß als bisher bekannt. Nach derzeitigem Stand sollen in etwa 140 Fällen Leistungszulagen für Tarifangestellte rechtswidrig gewährt worden sein. Dabei seien haushaltsrechtliche Vorgaben zum Bewilligungsverfahren, zur Herkunft der Mittel und zur Höhe der Zulagen „nicht ordnungsgemäß beachtet“ worden, sagte ein Uni-Sprecher der Stuttgarter Zeitung. Der Gesamtbetrag lasse sich noch nicht seriös beziffern, da man sich noch in der Aufklärung des Sachverhalts befinde.

Alle fraglichen Zulagen wurden dem Sprecher zufolge zunächst widerrufen. Inzwischen würden sie gemäß den Haushaltsvorschriften gewährt. Für die Vergangenheit könnten sie aus arbeits- und tarifrechtlichen Gründen nicht zurückgefordert werden. Die Universität prüfe aber gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium von Theresia Bauer (Grüne), ob und inwieweit „mögliche Regresszahlungen in Betracht kommen“. Solche Forderungen würden sich gegen Uni-Vertreter richten, die für die Gewährung der Zulagen zuständig waren; Namen oder Funktionen wurden nicht genannt.

Anders als bei der Zulagenvergabe für Professoren an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg, die mehrere Staatsanwaltschaften beschäftigen, sieht man in Stuttgart bisher keine strafrechtliche Relevanz. Da kein Vorsatz erkennbar sei, habe man nicht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, hieß es.