Wer lange krank ist, verzichtet auf vieles – aber auch auf Urlaubsgeld? Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während einer Krankheitsphase Anspruch auf die Sonderzahlung.
Bekommt man trotz Krankengeld noch Urlaubsgeld?
Von Katrin Jokic
Die Sommerzeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres – mit Sonne, Reisen und Erholung. Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch freuen sich viele Beschäftigte in Deutschland auch über ein zusätzliches Urlaubsgeld - gerade bei Großunternehmen wie Bosch, Mercedes, Porsch & Co.
Doch was passiert, wenn man krank ist? Besteht der Anspruch auf Urlaubsgeld auch dann, wenn man Krankengeld bezieht oder länger arbeitsunfähig ist? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regelungen und Unterschiede – einfach und verständlich.
Urlaub ist nicht gleich Urlaubsgeld – was man wissen sollte
Zunächst ist wichtig zu wissen: Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld sind zwei unterschiedliche Dinge.
Besteht Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankengeld?
Grundsätzlich ja – aber es kommt auf die vertragliche Regelung an. Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts Gegenteiliges steht, kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld auch während einer längeren Erkrankung bestehen.
Entscheidend ist:
Die genaue Formulierung im Vertrag ist also entscheidend dafür, ob es während des Bezugs von Krankengeld Urlaubsgeld gibt oder nicht.
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld bei Krankheit kürzen?
Ja, eine Kürzung ist gesetzlich erlaubt – allerdings nur in einem gewissen Rahmen. Laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld anteilig kürzen:
Bei langen Krankheitszeiten kann so ein erheblicher Teil des Urlaubsgelds wegfallen.
Was gilt, wenn man das ganze Jahr krank ist?
Auch wer durchgehend krankgeschrieben ist, verliert seinen Urlaubsanspruch zunächst nicht. Laut Bundesurlaubsgesetz und aktueller Rechtsprechung bleiben die Urlaubstage noch bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen.
Das Urlaubsgeld wird in solchen Fällen aber nur dann fällig, wenn:
Eine Besonderheit ergibt sich bei einer dauerhaften Erkrankung mit anschließender Beendigung des Arbeitsverhältnisses – etwa durch Rente oder Aufhebungsvertrag. Dann kann es zu einer sogenannten Urlaubsabgeltung kommen.
Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung: Was ist der Unterschied?
Wenn Urlaubstage wegen Krankheit nicht mehr genommen werden können, etwa weil das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber den Urlaub in Geld auszahlen. Das nennt man Urlaubsabgeltung.
Wichtig:
Urlaubsgeld trotz Krankheit – möglich, aber nicht garantiert
Auch bei längerer Krankheit kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen. Doch ob es tatsächlich gezahlt wird, hängt stark von den vertraglichen Bedingungen ab. Entscheidend ist, ob das Urlaubsgeld als Sonderzahlung unabhängig vom Urlaubsantritt gilt oder nicht. Zudem kann der Arbeitgeber bei Krankheit das Urlaubsgeld kürzen – allerdings nur in begrenztem Rahmen. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine Beratung durch Fachleute im Arbeitsrecht.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und kann eine individuelle Prüfung durch eine Fachperson nicht ersetzen. Im Zweifel sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht oder an ihre Gewerkschaft wenden.