Urteil gegen rechtsextreme „Oldschool Society“ rechtskräftig

dpa/sn Dresden/Karlsruhe. Brand- und Nagelbombenanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und ein „moderner Nationalsozialismus“ waren ihr Ziel. Die rechtsextreme „Oldschool Society“ flog rechtzeitig auf. Der Bundesgerichtshof bestätigt nun ein Urteil gegen ein Mitglied aus der Führungsriege.

Urteil gegen rechtsextreme „Oldschool Society“ rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Archiv

Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen ein Mitglied der rechtsextremen „Oldschool Society“ aus dem Vorjahr ist rechtskräftig. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision des Angeklagten verworfen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine Überprüfung des Urteils der Dresdner Richter habe keine Rechtsfehler ergeben.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte im Oktober 2019 den damals 43-Jährigen aus Chemnitz wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Dresdner Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zur Führungsriege der Gruppe gehört und „erheblich“ zu deren Radikalisierung beigetragen habe.

Der Angeklagte sei seit der Gründung der terroristischen Vereinigung im August 2014 dabei gewesen und hatte Führungspositionen als „Vollstrecker“ zur Durchsetzung der internen Regeln und als „Vertrauensmann“ für Jugendliche, hieß es in der Begründung aus dem Vorjahr. Demnach war die „Oldschool Society“ eine rassistische und ausländerfeindliche Vereinigung mit völkischen Positionen. Spätestens von Januar 2015 an plante sie nach Überzeugung des Gerichts Brand- und Sprengstoffanschläge auf bewohnte Asylbewerberunterkünfte.

Laut einem Chatbeitrag des 43-Jährigen hatte die Gruppe einen „modernen Nationalsozialismus“ geplant. Die Organisation war laut Gericht einem Rockerclub ähnlich gewesen, mit Satzung, Regeln und Sanktionen, Mitgliedsbeiträgen und Logo. Auch eine einheitliche Kleidung und die Gründung von Ablegern im Ausland waren geplant. Vor der Ausführung von Anschlägen flog die Gruppe auf.

Der Prozess war das zweite Verfahren gegen Mitglieder der „Oldschool Society“ am Oberlandesgericht Dresden. Im Sommer 2019 hatte der Staatsschutzsenat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten gegen ein 39 Jahre altes Gründungsmitglied verhängt. Vier andere Beschuldigte waren bereits im Frühjahr 2017 in München zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt worden.