Rechtsterrorismus

Urteil gegen rechtsterroristische Gruppe S. rechtskräftig

Richter des Bundesgerichtshofs bestätigen das Urteil des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Urteil gegen rechtsterroristische Gruppe S. rechtskräftig

Sich anbiedernder Polizeispitzel Paul-Ludwig U. zum Prozessauftakt gegen die rechtsterroristische Gruppe S.: Märchenerzähler und Kronzeuge.

Von Franz Feyder

Richter des Bundesgerichtshofs bestätigten das Urteil des 5. Strafsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts gegen die rechtsterroristische Gruppe S.. Sie verwarfen damit die Revision, die einige Verteidiger eingelegt hatten. Die Männer der Terrorgruppe hatten geplant, Moscheen anzugreifen und durch mögliche Reaktionen von Muslimen einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen. Dieser sollte zu einem politischen Systemwechsel führen. Zehn der einst 13 Angeklagten verurteilten die beiden Richterinnen und drei Richter im November 2023 zu teilweise langen Haftstrafen. Ein Beschuldigter nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben, ein Angeklagter verstarb während des 31 Monate dauernden Gerichtsverfahrens. Paul-Ludwig U., ein sich selbst den Ermittlern anbiedernder Spitzel, sprachen die Richter als Kronzeugen frei. Machten jedoch deutlich, dass sie seinen Aussagen keinerlei Glauben schenkten.