Getötete Seniorin: Freispruch wegen Schuldunfähgikeit

dpa/lsw Stuttgart. Mit einem Messer hatte er eine ihm bis dahin völlig unbekannte Frau in Stuttgart getötet - ein 37-Jähriger ist nun aber freigesprochen worden, weil er dabei nach Einschätzung des Gerichts schuldunfähig war. Das Landgericht Stuttgart ordnete am Mittwoch an, den Mann mit paranoider Schizophrenie für unbestimmte Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Tat war nach Worten des Richters so „abwegig und verrückt“, dass die Steuerungsfähigkeit „infolge einer krankhaften seelischen Störung nicht ausschließbar vollständig aufgehoben war“. Der Mann leide schon seit zehn Jahren an einer paranoiden Störung.

Getötete Seniorin: Freispruch wegen Schuldunfähgikeit

Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Der Mann hatte im Dezember vergangenen Jahres die von ihm willkürlich ausgesuchte 77-Jährige im Westen Stuttgarts auf offener Straße mit einem Küchenmesser getötet. Er gestand die Tat kurz danach.

Der Verteidiger hatte für eine sofortige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert und sich gegen eine Haftstrafe ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft war von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen und hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Mordes vorgeschlagen sowie Unterbringung in einer Klinik.

Getötete Seniorin: Freispruch wegen Schuldunfähgikeit

Der Angeklagte sitzt vor dem Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal. Foto: Felix Schröder/dpa