Urteil im Staufener Missbrauchsfall teilweise aufgehoben

dpa/lsw Karlsruhe. Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe teilweise aufgehoben. Der Prozess gegen einen 44 Jahre alten Täter müsse auf dessen Revision hin aber nur im Umfang der Strafe neu verhandelt werden, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe zu dem bereits am 10. Januar gefassten Beschluss mit. (Az: 1 StR 574/18).

Urteil im Staufener Missbrauchsfall teilweise aufgehoben

Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof weißt auf das Gelände des Bundesgerichtshofs hin. Foto: Uli Deck/Archiv

Das Landgericht hatte den Mann im Juni 2018 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Der vorbestrafte 44-Jährige hatte sich nach Überzeugung der Richter unter anderem der Vergewaltigung schuldig gemacht. Nach Überzeugung des 1. Strafsenats hat das Landgericht eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen schwerer seelischer Abartigkeit nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen.

Der in Staufen bei Freiburg lebende Junge war laut Gericht mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Es gab in dem Fall acht Urteile. Am 9. Mai hatte der 1. Strafsenat des BGH entschieden, dass in zwei Fällen das Landgericht Freiburg neu über Sicherungsverwahrung entscheiden muss.