Urteil im Verfahren um tödlichen Einbruch ist rechtskräftig

dpa/lsw Ulm. Die Haftstrafe gegen einen Mann wegen des tödlichen Raubüberfalls am Ulmer Eselsberg ist für rechtskräftig erklärt worden. Der Bundesgerichtshofs habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Ulm am Donnerstag mit.

Urteil im Verfahren um tödlichen Einbruch ist rechtskräftig

Vor dem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Die Ulmer Richter hatten den Mann im Oktober 2020 zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie sprachen den nach eigenen Angaben israelischen Staatsbürger des Raubes mit Todesfolge, der gefährlichen Körperverletzung und des Wohnungseinbruchs schuldig. Der laut Gericht im Jahr 1986 geborene Mann soll als Mittäter bei dem Einbruch im Jahr 2018 für den Tod eines leicht geistig behinderten Mannes verantwortlich sein. Im Laufe des Prozesses hatte der Angeklagte unterschiedliche Angaben zu seinem Alter und seinem Namen gemacht. Das 59-jährige Opfer lebte zusammen mit seiner betagten Mutter in der Wohnung am Ulmer Eselsberg. Bei dem Überfall wurde er niedergeschlagen und ihm der Mund zugeklebt. Er blutete stark und erstickte.

Zuvor war bereits ein weiterer Beteiligter des Einbruchs wegen Mordes aus Habgier an dem 59-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Ehefrau des Mannes erhielt wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Sie hatte die Mutter des Opfers für die Arbeiterwohlfahrt betreut und soll gewusst haben, wo sich der Schmuck der Seniorin befand und wie das Haus gesichert war.

© dpa-infocom, dpa:210415-99-212937/2