Urteil nach Schlägerei in einer Fellbacher Kneipe

Das Landgericht verhängt vier Jahre Haft und parallel dazu Entziehungsanstalt für den Hauptangeklagten.

Urteil nach Schlägerei in einer Fellbacher Kneipe

Der Fall wurde vor dem Landgericht in Stuttgart verhandelt. Archivfoto: Alexander Becher

Von Heike Rommel

Fellbach. Das Landgericht Stuttgart hat den Fall der versuchten Gelderpressung und gefährlichen Körperverletzung in einer Fellbacher Kneipe mit folgendem Urteil abgeschlossen: Der 45-jährige Hauptangeklagte wurde zu vier Jahren Haft mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt und seine 44-jährige Mitangeklagte zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Beide gehörten zu einer geschlossenen Gesellschaft, die in einer Kneipe in Fellbach bis weit über die Sperrstunde hinaus eine Privatparty mit Schlägerei veranstaltet haben soll.

Folgendes hatte sich am 29. September 2021 gegen 7.30 Uhr abgespielt: Die Frau hatte dem Hauptangeklagten ihr Handy ausgeliehen, damit dieser einen ehemaligen Knastkollegen in die Kneipe ordern kann. Als Vorwand hielt eine Drogenbestellung her, aber darum sei es nur am Rande gegangen. Denn der Dealer hatte angeblich noch 3.000 Euro Schulden bei dem 45-Jährigen. Diese seien wohl auch der Grund gewesen, warum es zu Schlägen kam. Außer den genannten Akteuren war wohl noch ein dritter Mann anwesend, welcher aber für das Geschehen so gut wie keine Rolle spielte.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Wünsch sprach für die 18. Strafkammer noch einmal deutliche Worte über das, was in der Fellbacher Bar passiert ist: „Dieses Trio waren die letzten Überlebenden eines Besäufnisses schon ab dem Nachmittag“, ergab die aufgrund nur lausiger Geständnisse umfangreich vorgenommene Beweisaufnahme aus der Sicht der fünfköpfigen Strafkammer. Die beiden Angeklagten hätten im Dunst des Alkohols Lust auf Drogen bekommen. Da fiel dem Hauptangeklagten sein ehemaliger Knastkollege ein, der noch viel mehr Vorstrafen auf dem Buckel hat als er selbst. Ob dieser Drogen bringen sollte, war in diesem Fall zweitrangig. Es ging ums Bezahlen von 3.000 Euro. Diese stünden unter anderem deshalb noch aus, weil der Ex-Gefängniskollege mal in einer Stuttgarter Bar Bestellungen auf den Namen des Hauptangeklagten getätigt hätte.

Rippenbrüche gab esentgegen der Behauptung nicht

Hinter verschlossener Tür hat der hinzugerufene Schuldner also Schläge eingesteckt, die er jedoch ohne schwerwiegende Verletzungen überstand. Drei Rippenbrüche, wie von diesem hinterher via Handynachricht der Kneipengesellschaft unterstellt wurden, gab es nicht. Doch hatte der Mann Angst. Ihm sei gesagt worden, man wisse, wo seine Partnerin mit seinen Kindern wohnt. So groß war die Angst, dass er noch in der Fellbacher Kneipe in die Hose pinkelte und deshalb nicht gleich zum Polizeirevier, sondern erst einmal nach Hause ging, um die Hose zu wechseln. Warum sich das vor dem Landgericht zunächst säumige Opfer überhaupt getraut hat, eine Aussage zu machen, war der Urteilsbegründung nach die Festnahme des Hauptangeklagten durch die Polizei gleich nach der Tat.

Was die Mitangeklagte betrifft, hat diese ihre vom Jugendamt in Obhut genommenen Kinder nach wenigen Tagen wieder nach Hause bekommen. Ihr, die den Schlüssel zu der Fellbacher Kneipe gehabt haben soll und die ebenfalls vorbestraft ist, stellte das Landgericht nur zögerlich eine günstige Sozialprognose aus und stellte ihr einen Bewährungshelfer zur Seite. Außerdem muss die Frau 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Ihre Bewährungszeit ist auf drei Jahre festgesetzt.

Bezüglich der versuchten räuberischen Gelderpressung von 3.000 Euro in der geschlossenen Kneipengesellschaft, wo kein Geld geflossen ist, geht die Strafkammer davon aus, dass eine Forderung tatsächlich bestand. Niederschwellig wurde diese Forderung nämlich schon vor der Tat immer wieder erhoben und als kein Geld kam, hat der Angeklagte, so die Urteilsbegründung weiter, ganz einfach eine Drohkulisse für seinen Ex-Knastbruder aufgebaut. Als dennoch weiterhin kein Geld kam, setzte es Schläge und es flogen Gläser, jedoch nicht so, als hätte der Ex-Knastbruder umgebracht werden sollen.