Urteil: Frauen bei Brauchtums-Fischen nicht ausschließen

dpa Memmingen. Im Streit um den Ausschluss von Frauen bei einem Brauchtums-Fischen im Allgäu haben die Veranstalter vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Der Verein, der in Memmingen den jährlichen Fischertag veranstaltet, muss weibliche Mitglieder am Höhepunkt des Fests, dem Ausfischen des Stadtbachs, teilnehmen lassen, urteilte das Memminger Landgericht am Mittwoch. Bislang war dies laut Satzung Männern vorbehalten. Dagegen hatte eine Frau vor dem Memminger Amtsgericht geklagt und gewonnen, der Fischertagsverein hatte daraufhin Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Urteil: Frauen bei Brauchtums-Fischen nicht ausschließen

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Beim Fischertag springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig. Nach Angaben des Fischertagsvereins ist diese Tradition zur Reinigung des Kanals bis ins 16. Jahrhundert zurückzuverfolgen.

Das Urteil des Landgerichts könnte wegweisend für Männerbastionen bei Vereinsveranstaltungen sein, ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Fischertagsverein in Memmingen will nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag darüber entscheiden, ob er gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen will.

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