Urteil zu Döner-Spießen mit Salmonellenbefall

dpa Ansbach.

Produzenten von Dönerspießen müssen diese vom Markt nehmen, wenn sie bei Kontrollen Salmonellenbefall feststellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach entschieden und damit die Klage eines Fleischspieß-Herstellers abgewiesen. Die Firma aus Schwaben wollte erreichen, dass sie ihre tiefgefrorenen Produkte nicht vernichten oder zurücknehmen muss, wenn darin Salmonellen gefunden werden. Die Begründung: Das Etikett enthalte den Hinweis, dass das Dönerfleisch vor dem Verzehr vollständig durchgegart werden muss. Denn das Durchgaren töte die Bakterien ab.