dpa Ansbach.
Produzenten von Dönerspießen müssen diese vom Markt nehmen, wenn sie bei Kontrollen Salmonellenbefall feststellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach entschieden und damit die Klage eines Fleischspieß-Herstellers abgewiesen. Die Firma aus Schwaben wollte erreichen, dass sie ihre tiefgefrorenen Produkte nicht vernichten oder zurücknehmen muss, wenn darin Salmonellen gefunden werden. Die Begründung: Das Etikett enthalte den Hinweis, dass das Dönerfleisch vor dem Verzehr vollständig durchgegart werden muss. Denn das Durchgaren töte die Bakterien ab.