Urteil zu Mordversuch mit Rattengift im Gefängnis erwartet

dpa/lsw Freiburg. Das Gift soll eigentlich Ratten töten - doch zwei Häftlinge wollten damit mutmaßlich einen Mitgefangenen umbringen. Der Vorfall im Freiburger Gefängnis wird seit Mitte April vor Gericht verhandelt. Heute müssen die Richter entscheiden, ob und wie sie ihn ahnden.

Urteil zu Mordversuch mit Rattengift im Gefängnis erwartet

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Im Prozess um einen Mordversuch mit Rattengift in Tiefkühlgemüse im Freiburger Gefängnis will das Landgericht am heutigen Tag (ab 11.00 Uhr) das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern vor, dass sie einen Mithäftling umbringen wollten. Alle drei waren den Angaben zufolge zeitweise in der Abteilung für Sicherungsverwahrte untergebracht.

Die beiden Angeklagten sollen im März vergangenen Jahres vereinbart haben, den Mitgefangenen wegen Streitereien zu töten. Einer der beiden habe aus einer Rattenfalle im Hof Teile des Giftköders genommen und in das tiefgekühlte Gemüse gemischt. Der Mithäftling habe dieses am 12. April 2020 zubereiten wollen. Weil ihm aber ein Riss in der Verpackung auffiel, habe er von dem Vorhaben Abstand genommen. Bei einer Untersuchung sei dann das Gift im Gemüse bemerkt worden.

Die beiden Angeklagten hatten den Vorwurf nach Gerichtsangaben zum Prozessauftakt abgestritten. Die 36 und 37 Jahre alten Deutschen hätten nur eingeräumt, besagten Mithäftling bei anderer Gelegenheit verletzt zu haben. Dabei geht es laut Staatsanwaltschaft darum, dass das Duo den Mitgefangenen „mit Faustschlägen und Fußtritten malträtiert“ habe. Justizvollzugsbeamte halfen ihm. Daraufhin soll der 37-Jährige die Aufseher abgelenkt haben, während der 36-Jährige in der Nachbarzelle einem vierten Mann ins Gesicht geboxt habe.

© dpa-infocom, dpa:210426-99-361500/2