Lange Haftstrafe für mutmaßlichen IS-Deutschland-Chef

Von Von Michael Evers, dpa

dpa Celle. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz IS ist das Urteil gefallen. Der Hassprediger Abu Walaa muss für viele Jahre ins Gefängnis.

Lange Haftstrafe für mutmaßlichen IS-Deutschland-Chef

Im Prozess gegen Abu Walaa und drei weitere Männer ist das Urteil gefallen. Foto: Ole Spata/dpa

Lange Haft für den Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS): Das Oberlandesgericht Celle hat den 37 Jahre alten Iraker Abu Walaa am Mittwoch wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Miliz sowie Terrorismusfinanzierung zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Hassprediger und drei Mitangeklagte im Alter von 32 bis 55 Jahren radikalisierten nach Überzeugung der Richter junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen und schickten sie in die IS-Kampfgebiete. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen gut vier und acht Jahren.

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“. Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, nutzte seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum und beherbergte dort auch zeitweise den späteren Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri. In der Urteilsbegründung listete das Gericht eine Reihe weiterer Islamisten auf, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Türken aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert wurden. Unter anderem wurden jungen Leuten dort Hinrichtungsvideos gezeigt. Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die dramatischen Folgen der Radikalisierung schilderte das Gericht an Einzelschicksalen. So ließen sich Zwillingsbrüder aus Castrop-Rauxel, ein ehemaliger Bundeswehrsoldat und ein Student, von den Angeklagten aus Dortmund und Duisburg indoktrinieren und reisten nach Syrien aus. Beide starben als Selbstmordattentäter. Der eine riss 12 irakische Soldaten mit in den Tod, der andere bei einem schweren Anschlag in Bagdad 140 Armeeangehörige. Bei ihrer Ausreise legten sie in der Türkei noch einen Stopp bei ihrer Mutter ein, die dort Urlaub machte, ohne über ihre eigentlichen Pläne zu reden.

Abu Walaa sei vom Islamischen Staat als sein Vertreter in Deutschland eingesetzt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow. Er sei eine Führungsperson mit direktem Kontakt zum IS und Einfluss in dessen Herrschaftsgebiet gewesen. Insofern habe er einem aus Hildesheim ausgereisten Islamisten eine Position im IS-Geheimdienst verschafft, er war für die Überwachung der aus Deutschland stammenden Kämpfer zuständig. Den Dortmunder Angeklagten skizzierte Rosenow abschließend als zentrale Person der islamistisch-dschihadistischen Szene in Nordrhein-Westfalen, der Duisburger sei ein weiterer Vertreter gewesen. Die Angeklagten waren im November 2016 festgenommen worden.

Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig „Murat“ dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete. Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.

In dem Mammutprozess, der im September 2017 begann, seien die Angeklagten der ihnen angelasteten Taten überführt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Es habe eine frappierende Übereinstimmung zwischen den Aussagen des Kronzeugen, weiterer Zeugen sowie den Informationen des V-Manns gegeben. Die Darstellung eines Verteidigers, es habe sich um einen Schauprozess gehandelt, bei dem das Urteil schon vorher feststand, wies Rosenow zurück. Solche Klischees seien der Nährboden für Radikalisierung. „Hier sind keine Urteile gegen Muslime gesprochen worden.“ Vielmehr gehe es darum, friedliebende Menschen aller Religionen und Anschauungen zu schützen.

Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert. Sie hatte die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen in Zweifel gezogen und dem V-Mann vorgeworfen, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.

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Lange Haftstrafe für mutmaßlichen IS-Deutschland-Chef

Das Oberlandesgericht Celle hat A. Walaa, den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa