Urteile nach mutmaßlicher Gruppenvergewaltigung erwartet

dpa Freiburg. Der Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg zieht sich über mehr als ein Jahr. Die Staatsanwaltschaft fordert für fast alle der elf Angeklagten Haftstrafen. Jetzt fallen die Urteile.

Urteile nach mutmaßlicher Gruppenvergewaltigung erwartet

Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht. Foto: Patrick Seeger/dpa

Der Prozess läuft bereits seit Juni 2019. Gut ein Jahr und 43 Verhandlungstage später sollen in dem aufsehenerregenden Verfahren um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen die Urteile gesprochen werden. Angeklagt vor dem Landgericht Freiburg sind elf Männer, die zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt waren. Die meisten Angeklagten sind Flüchtlinge: Acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund.

Ihnen wird vorgeworfen, die 18-Jährige Mitte Oktober 2018 nachts vor einer Disco in Freiburg in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Die junge Frau sei zum Tatzeitpunkt nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen, hatte ein Mediziner vor Gericht ausgesagt.

Nacheinander und auch gleichzeitig sollen sie die Frau missbraucht haben. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer von ihrem Opfer abließen. Als die 18-Jährige vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben. Von mehreren Angeklagten sind laut Polizei später DNA-Spuren an der Frau gefunden worden. Vor Gericht bestritten viele Beschuldigte eine Vergewaltigung oder schwiegen.

Bereits der Anfang des Prozesses im vergangenen Jahr war hitzig: Als die elf Angeklagten in den Saal geführt wurden, schimpfte einer der Männer lautstark auf Arabisch, richtete den ausgestrecktem Mittelfinger gegen Fotografen, Justizbeamte und Zuschauer.

Die Anklage plädierte bei acht Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen, auf Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren sowie auf Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und viereinhalb Jahren. Zwei nicht inhaftierte Angeklagte sollen wegen unterlassener Hilfeleistung zu Freiheitsstrafen von sieben Monaten beziehungsweise zu sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Bei einem weiteren Angeklagten, der ebenfalls nicht mehr in Haft ist, plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Die Verteidiger haben überwiegend Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.