Urteil: Klimaflüchtlinge können Asylanspruch haben

dpa Genf.

Klimaflüchtlingen darf das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist - zu diesem Schluss kommt ein UN-Menschenrechtsausschuss, der sich erstmals mit der Klage eines Betroffenen befasst hat. Das UN-Menschenrechtsbüro bezeichnete die Entscheidung in Genf als „historisch“. Die konkrete Beschwerde eines Mannes aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati gegen die Ausweisung seiner Familie 2015 aus Neuseeland lehnte der Ausschuss zwar ab. Grundsätzlich könnten Klimafragen bei Asylverfahren aber eine Rolle spielen.