Ausschuss diskutiert über Verbot des „Querdenker“-Protests

dpa/lsw Stuttgart. Nach dem Streit um den Stuttgarter Massenprotest gegen die Corona-Politik zieht der Landtag die Debatte um ein Verbot ähnlicher Demonstrationen an sich. Minister und der OB werden zur Rede gestellt. Dabei scheint die Stadt ihre Lehren schon gezogen zu haben.

Ausschuss diskutiert über Verbot des „Querdenker“-Protests

Zahlreiche Menschen auf dem Marienplatz bei einer Demonstration der Initiative „Querdenken“. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Die anhaltende Debatte um ein Verbot des Stuttgarter Massenprotests gegen die Corona-Auflagen beschäftigt nun auch die Landespolitik. Neben dem Innenministerium und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) wird sich auch Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) am Montag (14.00) in einer Sondersitzung des Innenausschusses zum Streit der Behörden äußern. Es geht vor allem um die Frage, warum der schließlich ausgeuferte Protest am Karsamstag nicht von vorneherein verboten wurde - so wie es die Stadt bei den beiden angemeldeten kommenden Protesten auch tun möchte.

Während Nopper die Erlaubnis für die Demo am Karsamstag verteidigt und erklärt, es habe keine rechtliche Handhabe gegeben, widersprechen ihm Kritiker auch aus der Landesregierung. Der Protest war von der „Querdenken“-Bewegung angemeldet worden. Auf dem Cannstatter Wasen hatten sich zeitweise bis zu 15 000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt und die Stadt in große Erklärungsnot gebracht.

Am vergangenen Donnerstagabend untersagte die Stadt zwei weitere, für den 17. April geplante Veranstaltungen. Die Anmelder hätten sich zuvor als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts erwiesen, begründete Nopper die Entscheidung kurz und knapp. Ein von der Landeshauptstadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätige die Entscheidung, teilte die Stadt am Sonntagabend mit. Der Jurist Michael Kniesel aus Bonn komme in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass ein Verbot der Versammlungen rechtswidrig gewesen wäre. Weiter sei es richtig gewesen, die Versammlung auf dem Cannstatter Wasen nicht aufzulösen.

Eine der beiden nun verbotenen Demonstrationen hatte eine Initiative mit dem Namen „Es reicht uns“ angemeldet. Sie hatte zuletzt am 13. März in Stuttgart demonstriert. Damals hatte die Polizei die Teilnehmer aufgefordert, die Auflagen einzuhalten. Daraufhin hatte der Anmelder die Veranstaltung aufgelöst. Ebenfalls am 17. April hatte sich eine Gruppe der Initiative „Querdenken“ angemeldet. Hier werden 300 Teilnehmer erwartet.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet die „Querdenken“-Bewegung. Die Behörde ordnet mehrere Akteure dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die unter anderem demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Die „Querdenken“-Bewegung weist diese Vorwürfe zurück.

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