Verbot mit Anlaufschwierigkeiten

Spielplätze dürfen zurzeit nicht genutzt werden  –  Nicht jeder hält sich daran  –  Bürger zeigen sich im Gespräch oft einsichtig

Die Sonne scheint, die Schulen und Kindergärten sind geschlossen. Für viele Eltern liegt daher nahe, mit den Sprösslingen auf den Spielplatz zu gehen. Nur: Auch den Spiel- und Bolzplätzen ist seit Mittwoch der Betrieb untersagt worden. Die Gefahr einer Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus ist zu hoch, haben die Behörden entschieden.

Verbot mit Anlaufschwierigkeiten

Für gewöhnlich erfreut sich der Sporterlebnispark in Allmersbach großer Beliebtheit – gestern war er wie leer gefegt. Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

BACKNANG/MURRHARDT. Nicht überall ist diese Verordnung schon durchgesickert, vielleicht setzt sich der eine oder andere sogar wissentlich darüber hinweg. Althüttes Bürgermeister Reinhold Sczuka hat beim Joggen am Mittwoch auf dem Grillplatz im Steinbachtal gleich zwei Gruppen angetroffen, die sich dort zum gemütlichen Beisammensein eingefunden hatten. Er habe sie auch die geltende Verordnung hingewiesen. „Sie haben einen einsichtigen Eindruck gemacht“, erzählt er. Als Sczuka jedoch später noch mal an gleicher Stelle vorbeiging, waren beide Gruppen noch dort, es hatte sich sogar noch eine dritte hinzugesellt. „Da bin ich dann ganz schön sauer geworden“, erzählt der Bürgermeister. Er habe nachdrücklich auf das Verbot hingewiesen und vor Ort gewartet, bis die Personen auch wirklich von dannen zogen. „Wir hatten nicht vorgehabt, zu kontrollieren“, sagt er. Setzen sich die Menschen aber weiterhin darüber hinweg, müsse der Vollzugsdienst eingeschalten werden. Die Gastronomen seien schriftlich benachrichtigt worden und hätten angemessen reagiert. Nun hoffe er, dass auch alle anderen sich einsichtig zeigen.

In Allmersbach im Tal sind bereits am Montag Schilder angebracht worden, die den Zutritt zum Sporterlebnispark verbieten. „Das hat wenig Wirkung gezeigt“, berichtet Bürgermeister Ralf Wörner. Eine Vielzahl von Menschen habe sich dennoch dort getummelt. Erst als von der Gemeinde Flatterbänder hinzugefügt wurden, habe der gewünschte Effekt eingesetzt. Im Einzelgespräch mit den Bürgern habe er das Gefühl, dass diese die Gründe der Verordnung verstehen und einsehen, so Wörner. „Aber vielleicht ist das noch nicht überall durchgedrungen.“ Immerhin: Gestern war der Sporterlebnispark wie leer gefegt. Nun hofft der Bürgermeister, dass das Verbot nicht über viele Monate hinweg Bestand haben muss. „Dann, denke ich, werden die Leute ungeduldig.“

In Backnang und Murrhardt ist der städtische Vollzugsdienst bereits mit Kontrollen beschäftigt. Am Mittwoch seien die Beamten bis in die späten Abendstunden unterwegs gewesen, um die Einhaltung der Rechtsverordnung vor Ort zu überwachen, erzählt Murrhardts Bürgermeister Armin Mößner. Spiel- und Bolzplätze würden ebenso kontrolliert wie Geschäfte, Gaststätten, öffentliche Plätze und Grünanlagen inklusive des Waldsees. Auch der Backnanger Vollzugsdienst geht ähnlich vor, teilt Pressesprecherin Christine Wolff mit. „Die städtischen Mitarbeiter setzen hier zunächst auf die persönliche Ansprache und erklären den Bürgerinnen und Bürgern die Situation. Zumeist sind die Bürger einsichtig und lösen die Versammlung friedlich auf.“ Wenn erforderlich, werde aber auch die Polizei hinzugezogen. Das Team der Vollzugsbeamten werde in den kommenden Tagen durch Mitarbeiter anderer Bereiche der Stadtverwaltung verstärkt. „Wir hoffen jedoch sehr stark, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuelle Lage ernst nehmen und zum Schutz aller zu Hause bleiben“, appelliert Wolff.

In Murrhardt sind die Erfahrungen ähnlich: „In den überwiegenden Fällen reagieren die beispielsweise auf Spielplätzen angetroffenen Personen verständnisvoll und beachten die Weisungen der Mitarbeiter des Vollzugsdienstes“, berichtet Mößner. „In wenigen Fällen sind die Mitarbeiter auch Personen mit Unverständnis begegnet, konnten aber im Wege eines Gesprächs die Einhaltung durchsetzen.“ Von Verwarnungsgeldern oder der Hinzuziehung der Polizei habe man bisher abgesehen. Nach Einschätzung des Vollzugsdienstes in Murrhardt hat sich die Lage deutlich gebessert, die Bürger seien gestern schon nicht mehr in dem Ausmaß unterwegs gewesen, wie noch am Mittwoch. „Ergo hat vermutlich die Ansprache der Bundeskanzlerin etwas gebracht“, so Mößner. „Meine persönliche Bitte ist, dass sich bürgerliche Vernunft durchsetzt und die Bevölkerung sich an die erlassenen Maßnahmen hält. Sollte dies die nächsten Tage nicht erfolgen, so halte ich die Ausgangssperre für angezeigt und notwendig.“

Info

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen gelten seit Mittwoch, 18. März.

Versammlungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich und ohne Beschränkung auf eine Teilnehmerzahl verboten.

Folgenden Einrichtungen wird der Betrieb untersagt: Kultureinrichtungen jeglicher Art, Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Saunen, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, Volkshochschulen und Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte und öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Offen bleiben: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel, Hofläden und Raiffeisenmärkte.

Die Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten, dürfen frühestens ab 6 Uhr spätestens bis 18 Uhr geöffnet sein. Sie müssen jedoch Abstände von mindestens 1,5 Metern zwischen den einzelnen Tischen oder Stehplätzen wahren.