Verbraucherzentrale: Stromkunden-Datenbank unzulässig

dpa/lsw Stuttgart. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet Pläne von Wirtschaftsauskunfteien für Datenbanken über Strom- und Gasverbraucher als überflüssig und unzulässig. „Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, sagte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der angedachte Datenpool verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Wettbewerbsrecht.

Verbraucherschützer befürchten, Energieunternehmen könnten solche Datenbanken nutzen, um Kunden abzulehnen, die häufig den Lieferanten wechselten. Seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes vor mehr als 20 Jahren können die Kunden ihren Lieferanten frei auswählen. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, solche Datenbanken zu untersagen. Datenschützer von Bund und Ländern wollten sich nach früheren Angaben aus Nordrhein-Westfalen Anfang November mit den Plänen der Auskunfteien befassen.

Stromkunden zahlten in der Regel monatliche Abschläge. Energieunternehmen gingen daher keine Kreditrisiken ein, sagte Tausch. Vor diesem Hintergrund gebe es schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte den Landesdatenschutzbeauftragten auf, sich deutlich gegen die Pläne zu stellen.