Verbrüht: Klage gegen Behindertenheim vor dem BGH

dpa Karlsruhe.

Eine geistig behinderte Frau streitet heute vor dem Bundesgerichtshof um Schmerzensgeld von ihrem Wohnheim. Eine Betreuerin hatte ihr 2013 erlaubt, wie schon häufiger, selbstständig zu baden. Dabei kam aus dem Hahn so heißes Wasser, dass sie schwerste Verbrühungen an den Füßen und Unterschenkeln erlitt. Heute sitzt sie im Rollstuhl, weil es bei der Behandlung Komplikationen gab. Sie fordert deshalb mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 300 Euro. Bisher hatte die Klägerin keinen Erfolg. Dagegen wehrt sie sich nun in letzter Instanz in Karlsruhe.