Verfassungsfeindliche Parole: Geldstrafe für Maskengegner

dpa/lsw Freiburg. Weil er vor einem Ladengeschäft in Freiburg eine verfassungsfeindliche Parole gerufen hat, muss ein Maskengegner eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen bezahlen. Vor dem Amtsgericht berief sich der 52-Jährige am Donnerstag zwar auf die Kunstfreiheit und darauf, lediglich ein satirisches Lied des österreichischen Komponisten Georg Kreisler zitiert zu haben, in dem der verbotene Nazigruß vorkommt. Das überzeugte die Richter aber nicht.

Verfassungsfeindliche Parole: Geldstrafe für Maskengegner

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Den Angaben des Gerichts hatte sich der Mann im November vergangenen Jahres über einen Laden geärgert, der auch mit einem entsprechenden Attest den Einkauf ohne Maske nicht erlaubte. Darüber regte er sich so auf, dass er mit mehreren unmaskierten Mitstreitern in das Geschäft ging, bis ihn die hinzugerufenen Polizisten wieder vertrieben. Vor der Tür habe er der Geschäftsführerin dann „öffentlichkeitswirksam laut“ den Nazigruß zugerufen. Wie hoch die Geldstrafe genau ist, wurde nicht mitgeteilt.

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