Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Brandenburg

Von Von Gudrun Janicke, dpa

dpa Potsdam. Unterstützerinnen des Paritätsgesetzes tragen einen weißen Schal. Sie wollen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt in den neuen Landtag in Potsdam einziehen. Doch das hat sich erst einmal erledigt. Das Landesverfassungsgericht erklärt das Gesetz für nichtig.

Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Brandenburg

Markus Möller (l.), Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichtes, und der Vizepräsident Michael Strauß. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

Bei den Landtagswahlen in Brandenburg ist künftig nicht zwingend vorgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichmäßig auf den Landeslisten der Parteien stehen müssen.

Brandenburg wäre bundesweit das erste Land mit einem geltenden Paritätsgesetz gewesen. Das Landesverfassungsgericht Brandenburg lehnte jedoch am Freitag das Gesetz ab und bezeichnete es als verfassungswidrig. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen, wie es in der mündlichen Verkündung hieß.

Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht mit. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gelte für Parteien bereits vor der Wahl. Schon bei der Aufstellung der Kandidatenlisten müsse die Offenheit des Willensbildungsprozesses vom Volk bis zu den Staatsorganen gewährleistet werden. Durch ein Paritätsgesetz nähme der Gesetzgeber Einfluss auf die Zusammensetzung der Listen. Zudem könnten Parteien Schwierigkeiten haben, ihre Listen abwechselnd mit einer Frau und einem Mann zu besetzen. Das könnte wiederum Einfluss auf die Chancen der Parteien bei der Wahl haben, so die Richter.

Verhandelt wurden zwei Klagen der NPD und der AfD, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr mehrheitlich für das Gesetz gestimmt - seit dem 30. Juni dieses Jahres war es in Kraft.

Brandenburg war das erste Bundesland mit einem Paritätsgesetz. In mehreren Bundesländern wurde oder wird über eine Paritätsregelung diskutiert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kippte bereits im Juli die dortige Regelung im Landeswahlrecht, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen.

Auch auf Bundesebene kämpfen Frauen für mehr Teilhabe in Parlamenten, zum Beispiel die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37,3 Prozent auf 31,2 Prozent gesunken. Im Brandenburger Landtag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei rund einem Drittel.

Die Bundestags-Grünen zeigten sich enttäuscht über das Scheitern des Brandenburger Paritätsgesetz. Eine verfassungsgemäße Lösung sei noch nicht gefunden, der politische Handlungsbedarf bleibe aber bestehen, sagte die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws am Freitag. Das Vorhaben einer Kommission, die Empfehlungen für eine gesetzliche Regelung erarbeite, sei von der großen Koalition vertagt worden. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD im Bundestag, Katja Mast, verwies auf den Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz. Die Debatte hierüber sei mit dem Urteil in Brandenburg „natürlich nicht beendet“.

Die stellvertretende Brandenburg AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag in Potsdam, Birgit Bessin, sagte zu der Gerichtsentscheidung: „Die Verfassungsbeschwerde war zulässig und begründet. Es sei das Wichtigste, dass das Gesetz damit für nichtig erklärt worden sei.

Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hatte die Regelung immer verteidigt. Die Entscheidung des Gerichts ist aus ihrer Sicht eine Chance, neu über dieses Thema nachzudenken. Es müsse überlegt werden, welche Maßnahme richtig sei, um die in der Landesverfassung vorgesehene Gleichstellung durchzusetzen.

SPD-Landtagsfraktionschef Erik Stohn sagte, man werde sich mit den Koalitionspartner von CDU und Grünen beraten, welche Schlüsse gezogen werden könnten. Die drei Regierungsfraktionen hatten sich im Koalitionsvertrag zur paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen bekannt. CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann sagte, es werde geprüft, wie der strukturell bedingte geringere Frauenanteil in Entscheidungspositionen verbessert werden könne. Die Fraktionschefin der Grünen im Landtag, Petra Budke, brachte eine Verfassungsänderung ins Spiel, um den Gleichstellungsauftrag zu stärken.

Die Brandenburger Linken-Chefinnen Anja Mayer und Katharina Slanina bezeichneten das Urteil als bitteres Signal für den Kampf um die Gleichstellung. Zehn weibliche Brandenburger Landtagsabgeordnete von SPD, CDU, Grünen und Linken kündigten an, an dem Thema dran bleiben zu wollen. FDP-Landeschefin Linda Teuteberg meinte: „Mehr Frauen in der Politik würden dem Land gut tun.“ Der durch das Paritätsgesetz vorgenommene Eingriff sei aber nicht zu rechtfertigen.

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