Vergewaltigungs-Prozess: Befangenheitsantrag zurückgezogen

dpa/lsw Freiburg. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg ist der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zurückgenommen worden. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg am Freitag sagte, wird der Prozess wie geplant fortgesetzt. Die Anwältin eines der elf Angeklagten hatte den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Stefan Bürgelin am Mittwoch eingereicht - und noch am Abend wieder zurückgenommen, wie der Sprecher der Anklagebehörde sagte. Die Gründe dafür waren zunächst nicht bekannt. Der Prozess hätte platzen können, wäre dem Antrag stattgegeben worden. Zuvor berichteten mehrere Medien.

Vergewaltigungs-Prozess: Befangenheitsantrag zurückgezogen

Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild

Angeklagt sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Sie sollen die 18-Jährige Mitte Oktober vergangenen Jahres nachts in einem Gebüsch vor einer Freiburger Diskothek vergewaltigt haben. Die Männer bestreiten das. Als nächster Verhandlungstag ist der 9. August anberaumt.