Verhandlung über Stimmrecht für Betreute bei Europawahl

dpa Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über einen Eilantrag zur Teilnahme von Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung an der Europawahl im Mai. FDP, Linke und Grüne im Bundestag hatten eine einstweilige Anordnung beantragt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar: Demnach verstößt es gegen das Grundgesetz, wenn diese Personengruppe von Wahlen ausgeschlossen wird. Der Bundestag hat inzwischen einen Antrag von Union und SPD angenommen, der ein inklusives Wahlrecht für die Betroffenen erst nach der Europawahl vorsieht.