Verkehrsanwälte: Dieselfahrverbot greift in Grundrechte ein

dpa Goslar.

Dieselfahrverbote sind nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Die Verbote schränkten viele Privatleute und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein, sagte Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Für die Dieselfahrverbote gebe es zudem keine wirkliche ökologische Rechtfertigung, sagte der Rechtsanwalt beim Verkehrsgerichtstag. Das Dieselfahrverbot ist eines der Themen, über das die Experten in Goslar beraten wollen.