Vermeintlicher Schorndorfer Brandstifter angeklagt

31-jähriger Bewohner soll auf einem Bett und einem Sofa in einer Asylbewerberunterkunft in Schorndorf Toilettenpapier angezündet haben.

Vermeintlicher Schorndorfer Brandstifter angeklagt

Archivfoto: Alexander Becher

Von Heike Rommel

Schorndorf. Das Stuttgarter Landgericht hat den Prozess gegen den Mann eröffnet, der am 11. August vergangenen Jahres die Schorndorfer Asylbewerberunterkunft in der unteren Uferstraße in Brand gesetzt und dadurch geschätzte 200000 Euro Sachschaden verursacht haben soll. Der Anklageschrift zufolge soll der 31-Jährige, damals Bewohner der Unterkunft, unter Einfluss von Alkohol und Cannabis in seinem Zimmer Toilettenpapier auf dem Bett und auf dem Sofa angezündet haben. Nach Informationen der Stadt Schorndorf kann das Gebäude bis heute nicht wieder für Geflüchtete genutzt werden.

Der Angeklagte wurde aus dem psychiatrischen Zentrum für Straftäter Weissenau bei Ravensburg nach Stuttgart gebracht. In der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie hat ihn das Landgericht aus der Untersuchungshaft seit seiner vorläufigen Festnahme am 11. August heraus kraft Beschlusses vom 23. Dezember einstweilig unterbringen lassen. Der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zufolge soll der Mann die Tür seines Zimmers abgeschlossen haben, als das Klopapier brannte, und dann Mitbewohner vor dem Feuer gewarnt haben, sodass es in der Brandnacht keine Verletzten gab. Bei dem 31-Jährigen, der von einem Gerichtspsychiater in der Untersuchungshaft untersucht wurde, kommt nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters der mit fünf Richtern besetzten siebten Strafkammer eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie für Straftäter (Maßregelvollzug) in Betracht.

Die Beweisaufnahme auch dazu, ob von dem vermeintlichen Brandstifter weiterhin erhebliche Straftaten zu befürchten sind und ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, beginnt Ende Januar in Anwesenheit des Gerichtspsychiaters. Wie der Angeklagte am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger mitteilen ließ, wird er sich zur Person und zum Tatvorwurf mithilfe eines Dolmetschers auch selbst äußern. Ein Zeuge von der Stadt Schorndorf, so der Vorsitzende Richter zum Programm des Prozesses, sei Anfang Februar vorgesehen und es werde geprüft, ob wegen der Elektroinstallationen in dem abgebrannten Gebäude neben dem Brandschutzsachverständigen noch ein weiterer Sachverständiger benötigt wird.

Auf Anfrage bei der Stadt Schorndorf konnte Pressesprecherin Claudia Lösler zum aktuellen Stand des abgebrannten Asylheims berichten, dass das Gebäude nicht der Stadt, sondern der Stadtbau GmbH Schorndorf gehöre. Nach Auskunft des zuständigen Mitarbeiters sei das Gebäude im selben Zustand wie nach dem Brand im August 2022. Seitdem würde das Gebäude nicht mehr für Geflüchtete genutzt.

Zum Zeitpunkt des Brands hatten in der Unterkunft sechs Personen gewohnt. Am Tag des Geschehens waren kurz vor Mitternacht die Rettungskräfte verständigt worden. Alle Personen konnten sich aus dem Gebäude retten.

Der Polizei lagen Hinweise auf den Angeklagten als Tatverdächtigem vor. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt, die anderen fünf Bewohner der Unterkunft wurden in städtischen Wohnungen untergebracht. Das DRK war vorsorglich mit vier Einsatzfahrzeugen und die Feuerwehr mit sieben Fahrzeugen sowie 31 Wehrleuten vor Ort. Gegen 1.30 Uhr war das Feuer gelöscht, das Gebäude war wegen starker Brandzehrung sowie durch den Löscheinsatz jedoch nicht mehr bewohnbar. In der Anklage gegen den 31-Jährigen wird die Tatzeit in diesem Fall der schweren Brandstiftung mit 0.08 Uhr angegeben.

Eine Blutentnahme beim nun Angeklagten noch in der Brandnacht ergab kurz nach 4 Uhr 1,01 Promille und überdies Rückstände von Cannabinoiden.