Corona-Krise wirbelt den Apothekenmarkt weiter durcheinander

Von Von Matthias Arnold, dpa

dpa Berlin. Ob Kopfschmerztablette oder Erkältungsmittel: Verbraucher kaufen Medikamente immer häufiger online - besonders in der Corona-Krise. Der Apothekenmarkt ist im Umbruch. Mit mehreren Gesetzen will die Regierung ihn im kommenden Jahr neu aufstellen.

Corona-Krise wirbelt den Apothekenmarkt weiter durcheinander

Das Logistik Zentrum der Versandapotheke DocMorris. Foto: Oliver Berg/dpa

Wenn der Kopf brummt oder der Rücken zwickt, müssen Verbraucher schon lange nicht mehr zur Apotheke laufen. Mit ein paar Klicks lässt sich das passende Medikament auch im Internet bestellen.

Für Patienten ist das bequem. Doch den klassischen Apothekenmarkt hat diese Möglichkeit kräftig durcheinander gewirbelt. Große Versandapotheken wie Doc Morris, Zur Rose oder Shop Apotheke Europe erobern seither stetig Marktanteile.

Weil sie dabei für viele Medikamente Rabatte anbieten, sehen sich stationäre Anbieter einem ungerechten Wettbewerb ausgesetzt - auch wenn viele von ihnen ihre Produkte inzwischen auch selbst online vertreiben.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat deshalb gleich mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, zum Teil sind sie schon in Kraft getreten. Sie sollen zum einen den Medikamentenmarkt digital neu ausrichten. Zum anderen sollen sie dafür sorgen, dass Vor-Ort-Apotheken im Wettbewerb nicht unter die Räder kommen. Profitieren soll am Ende vor allem auch der Patient.

Doch wie schwierig dieser Spagat ist, hat der Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) in Berlin gezeigt. Die Corona-Krise den Trend der vergangenen Jahre noch einmal veschärft: Um mindestens zwei Prozentpunkte sei der Anteil der Versandapotheken am gesamten Apothekenmarkt in den vergangenen Monaten gestiegen, sagte Thomas Heil vom klinischen Auftragsforschungsinstitut IQVia bei dem Branchentreffen, das in diesem Jahr online stattfand. Damit liege der Anteil aktuell bei rund 18 Prozent. Frank Elvers vom Marktforschungsinstitut DatamedIQ bezifferte ihn gar auf mehr als 20 Prozent.

Doch stark sind die Versandhändler lediglich beim Handel von Medikamenten ohne Rezept. Sobald es um verschreibungspflichtige Arznei geht, sinkt ihr Marktanteil auf gerade mal ein Prozent. Das liegt vor allem daran, dass der Kunde das ausgedruckte Rezept per Post einsenden muss, während er es bei der Apotheke um die Ecke nach dem Arztbesuch nur abgeben muss und sofort das Medikament ausgehändigt bekommt.

Hier setzt das erste Gesetz von Jens Spahn an, das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Es wurde bereits vor einigen Wochen vom Bundestag beschlossen. Mit dem GSAV hat Spahn das E-Rezept eingeführt: Ab kommendem Jahr kann sich ein Patient vom Arzt per Videosprechstunde ein Rezept ausstellen zu lassen. Das wird dann in der App gespeichert und kann bei jeder Apotheke auch online vorgezeigt werden. Anfang 2022 soll das E-Rezept flächendeckend eingeführt werden.

Darüber freuen sich naturgemäß vor allem die Versandapotheken. „Es ist absolut an der Zeit, dass das E-Rezept kommt“, sagte BVDVA-Vorsitzender Christian Buse. Fabian Kaske, Chef der Marketingberatung Dr. Kaske, geht davon aus, dass die Versandapotheken ihren Marktanteil bei verschreibungspflichtigen Medikamenten in fünf Jahren auf acht Prozent steigern könnten.

Doch auch zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken hat Spahn ein Gesetz erarbeitet. Mit diesem will er die Rabatte der Versandapotheken verbieten und so für Preisgleichheit zwischen allen Marktteilnehmern sorgen. Außerdem sollen bestimmte Dienstleistungen, die vor allem stationäre Apotheken erbringen, stärker vergütet werden. „Beispiele hierfür sind eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung“, heißt es auf den Seiten des Gesundheitsministeriums.

Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht. Gegenwehr dürfte von den großen Versandapotheken kommen. Der Chef der schweizerischen Zur-Rose-Gruppe, Walter Oberhänsli, wollte noch nicht sagen, ob er dagegen klagen will. „Da ist der Ball jetzt beim deutschen Gesetzgeber“, sagte er lediglich.

© dpa-infocom, dpa:201015-99-956396/3