Versicherung informieren!

Die private Haftpflichtversicherung kommt unter Umständen für einen Schlüsselverlust auf. Auch kann es gut möglich sein, dass die Assekuranz Sicherheitsmaßnahmen bezahlt, die notwendig geworden sind (beispielsweise ein Notschloss). Auch hier gilt, dass die Versicherer im Regelfall nicht bezahlen, wenn der Schlüssel grob fahrlässig verloren wird.

Ein Verlust ist der Hausratversicherung sofort zu melden. Geschieht das nicht, begeht der Versicherte eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Daraufhin kann die Versicherung die Entschädigungssumme kürzen oder komplett streichen, wenn es zu einem Einbruch kommt. (büs)