Verteidiger plädiert auf Totschlag

Der Anwalt des Angeklagten im Fall Katharina K. beantragt eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren

Verteidiger plädiert auf Totschlag

Von Lorena Greppo

BACKNANG/STUTTGART. Eigentlich müsste er zwei Plädoyers halten, führte Thomas Raich aus. Der Verteidiger des Angeklagten Daniel E. im Fall der getöteten Katharina K. aus Backnang-Strümpfelbach schilderte am Stuttgarter Landgericht zwei Szenarien. Einmal jenes, dass sein Mandant, wie er es zwei Tage zuvor selbst behauptet hatte, die junge Mutter nicht getötet hat. Dann müsste er einen Freispruch beantragen. „So einfach kann ich es mir nicht machen“, sagte Raich. Er sei schließlich nicht nur das Sprachrohr seines Mandanten. Deshalb hielt er denn auch das eigentliche Plädoyer „unter der Prämisse, dass die Kammer von der Täterschaft meines Mandanten ausgeht“, was er auch selbst als die wahrscheinlichere Variante ansah. In diesem Fall gehe es dann vor allem um die Frage: War es ein kaltblütig geplanter Mord, wie es die Anwälte der Nebenklage dargestellt haben, oder war es einen spontane Tat, also ein Totschlagsdelikt.

Um zu erklären, wie es am Abend des 8. November 2017 dazu kommen konnte, dass Daniel E. die 22-jährige Katharina K. tötete, musste Raich etwas ausholen und näher auf den Charakter seines Mandanten eingehen. „Der Angeklagte hat all jene Seiten, die der Sachverständige Dr. Winckler festgestellt hat“, räumte der Anwalt ein. Ein gewisser Narzissmus, eine dissoziale Ader, ein großes Geltungsbedürfnis – das könne auch er als Verteidiger Daniel E.s nicht abstreiten. „Einen besseren Angeklagten kann es gar nicht geben“, folgerte er, die Sicht der Anklage einnehmend. Denn „so einem Mann traut man alles zu“. Ob er deshalb aber auch kaltblütig seine ehemalige Lebenspartnerin und Mutter seines Sohnes ermordete, das könne man allein aufgrund dessen nicht sagen.

Das eigentliche Tatgeschehen, das aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen 20.30 und 22.30 Uhr in der Wohnung der 22-Jährigen in Backnang vor sich ging, sei nach wie vor ungeklärt. „Ich gehe davon aus, dass es an dem Abend einen Streit zwischen den beiden gab“, erklärte Raich. Denn gegensätzliche Ansichten und Meinungen habe es in der Beziehung genügend gegeben. Besonders das Sorgerecht um den gemeinsamen Sohn, der zu jenem Zeitpunkt noch kein Jahr alt war, war ein ständiger Streitpunkt. Daniel E. hatte sich dieses zuvor erschlichen, darüber war Katharina K. nach Angaben diverser Zeugen extrem wütend. Raich könne sich auch vorstellen, dass die junge Mutter etwas gesagt habe wie: „Ich sorge dafür, dass du deinen Sohn nicht mehr siehst.“ Denn anders als von manchen Zeugen beschrieben, sei Katharina K. durchaus in der Lage gewesen, sich durchzusetzen. Ihre eigenen Anwältin hatte sie als „toughe junge Frau“ charakterisiert. In dem Wissen, dass ihre Drohung also nicht nur leere Worte waren, „hat der Angeklagte die Kontrolle verloren und begann in seiner Wut, sie zu würgen“, so Raich.

Einen Tötungsvorsatz will der Verteidiger nicht erkannt haben

Dass sein Mandant diese Form der Aggression schon zuvor angewandt hatte, räumte auch der Anwalt ein. Die Schilderung der Ex-Freundin des heute 25-Jährigen vor Gericht sei so glaubhaft gewesen, „dass man auch als Verteidiger nicht die Augen davor verschließen kann“. Und auch Katharina K. hatte ihren Angehörigen davon erzählt, dass Daniel E. sie am Hals gepackt habe. „Es ist also eine Verhaltensweise, die er in der Vergangenheit schon an den Tag legte.“ Mit dem Unterschied: Davor sei es immer noch gut gegangen, Daniel E. habe rechtzeitig aufgehört. Er gehe deshalb auch nicht von einem Tötungsvorsatz aus, erklärte der Verteidiger. „Es spricht für eine spontane Tat.“ Vielleicht habe er auch an jenem Abend gedacht, er hätte alles unter Kontrolle, wollte Katharina K. nur einen gehörigen Schrecken einjagen, so Raich. „Aber dieses Mal war es nicht so, Katharina ist dabei gestorben.“

Diese „schlimme Tragödie“ habe den Angeklagten auch alles andere als kalt gelassen. Sein Verhalten – etwa dass er die Leiche offenbar in den Teppich gewickelt, zuerst in den Keller gebracht und dann in einer Mülltonne aus dem Haus geschafft habe, „sieht wahnsinnig professionell aus“, sagte Raich in Anspielung auf Formulierungen der Staatsanwältin. Bei genauerem Hinsehen sei es aber nicht Teil eines durchdachten Plans. Zum einen gäbe es weitaus besser geeignete Orte als die Wohnung in Backnang-Strümpfelbach, um jemanden unbemerkt umzubringen. „Wir sprechen hier von einem bewohnten Haus mit mehreren Parteien. Zudem waren zwei Kinder in der Wohnung.“ Dann habe Daniel E., nachdem er die Leiche seiner Ex-Freundin in einem Gartengrundstück in Eglosheim angezündet hatte, noch einmal in einen anderen Schrebergarten nach Asperg gefahren – laut Verteidiger ein unnötiges Entdeckungsrisiko. Und schlussendlich legte er den Körper der 22-Jährigen in einem Komposthaufen ab – „es weiß jeder, dass der regelmäßig umgeschichtet werden muss“.

All jene Umstände sprechen laut Thomas Raich dafür, dass es sich eben nicht um Mord, sondern um eine spontane Affekttat gehandelt habe. Für die von den Nebenklageanwälten vorgeworfene Heimtücke der Tat sah er „keine objektiven Anzeichen“ und auch die von der Staatsanwältin angeführten niederen Beweggründe seien nicht handlungsleitend gewesen. „Der Grund für die Tötung war nicht, dass mein Mandant das Sorgerecht bekommen wollte“, sagte Raich. Daniel E. habe auch damals schon gewusst, dass er seine Haftstrafe wegen Betrugs damit nicht vermeiden könnte. Folglich beantragte Raich, die Tat als Totschlag zu werten und mit einer Haftstrafe von maximal zehn Jahren zu ahnden. Die Möglichkeit, das letzte Wort zu sprechen, nahm Daniel E. hiernach nicht wahr. Er habe den Worten seines Anwalt nichts hinzuzufügen.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 13. Dezember, um 11 Uhr fortgesetzt. Voraussichtlich wird das Gericht dann das Urteil verkünden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten für eine Verurteilung wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld plädiert.