Im Schlussplädoyer hat die Verteidigung im Prozess gegen Marius Borg Høiby nun auch dargelegt, welche Strafe sie im Fall einer Verurteilung für angemessen hält.
Marius Borg Høiby, Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit (l.), muss sich aktuell vor Gericht verantworten.
Von Katrin Jokic
Im Prozess gegen Marius Borg Høiby hat die Verteidigung ihre Vorstellungen zum Strafmaß dargelegt. Nach Auffassung von Verteidigerin Ellen Holager Andenæs sollte Høiby für die von ihm eingeräumten Taten zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt werden. Selbst wenn er auch in den Vergewaltigungsanklagen schuldig gesprochen würde, hält die Verteidigung eine deutlich niedrigere Gesamtstrafe für angemessen als die Staatsanwaltschaft.
Andenæs machte in ihrem Schlussvortrag deutlich, dass aus Sicht der Verteidigung auch bei einem teilweisen Freispruch eine Strafe unvermeidlich sei. Sie ging deshalb nicht nur auf die Frage der Schuld ein, sondern auch darauf, welches Strafmaß aus Sicht der Verteidiger angemessen wäre.
Im Einzelnen veranschlagt die Verteidigung für den Transport von 3,5 Kilogramm Marihuana zunächst eine Strafe von knapp einem Jahr Haft. Wegen des Geständnisses müsse diese nach ihrer Ansicht aber reduziert werden. Für die Anklagepunkte im Zusammenhang mit der sogenannten Frogner-Frau, die Høiby eingeräumt hat, hält die Verteidigung sechs bis acht Monate Gefängnis für angemessen.
Hinzu kommt aus Sicht der Verteidigung eine vergleichsweise milde Strafe für eine Drohnachricht an einen Mann, mit dem Høiby die Frogner-Frau in Verbindung brachte. In der Nachricht soll er geschrieben haben, der Mann sei ein „fucking toter Mann“. Andenæs bezeichnete dies als eine „ziemlich wenig erschreckende Drohnachricht“ und hielt hierfür 14 bis 21 Tage Haft für ausreichend.
Wichtig ist dabei: Diese Strafen werden in Norwegen nicht einfach addiert. Anders als etwa in den USA, wo einzelne Strafen teils nacheinander aufgerechnet werden, gilt in Norwegen das sogenannte Konkurrenzprinzip. Das bedeutet, dass bei mehreren Straftaten eine Gesamtstrafe gebildet wird, bei der die einzelnen Delikte nicht eins zu eins zusammengerechnet werden. Mehrere Taten führen also nicht automatisch zur Summe aller Einzelstrafen, sondern zu einer insgesamt abgestuften Strafe.
Deshalb kommt die Verteidigung trotz mehrerer Delikte für die eingeräumten Vorwürfe auf eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.
Andenæs äußerte sich aber auch dazu, welches Strafmaß aus Sicht der Verteidigung angemessen wäre, falls Høiby entgegen ihrer Forderung auch wegen aller Vergewaltigungsvorwürfe verurteilt werden sollte. Høiby bestreitet diese Taten weiterhin, seine Anwälte plädieren in diesen Punkten auf Freispruch.
Die Verteidigerin verwies dabei auf die geänderte Gesetzeslage in Norwegen. Die frühere Mindeststrafe bei Vergewaltigung sei abgeschafft worden, weshalb die Strafe nun stärker auf Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls festgelegt werden müsse. Andenæs argumentierte, gerade sogenannte Schlaf-Vergewaltigungen zeigten, dass sich die Schwere solcher Taten im Einzelfall deutlich unterscheiden könne.
Vor diesem Hintergrund hält die Verteidigung eine Gesamtstrafe von etwa fünf bis sechs Jahren Gefängnis für angemessen, sollte Høiby in allen Punkten verurteilt werden. Das liegt deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte beantragt, Høiby wegen 39 von 40 Anklagepunkten zu sieben Jahren und sieben Monaten Haft zu verurteilen.
Damit liegen Anklage und Verteidigung beim möglichen Strafmaß weiterhin weit auseinander. Während die Staatsanwaltschaft eine langjährige Freiheitsstrafe fordert, plädiert die Verteidigung sowohl bei der Schuldfrage als auch bei der Strafhöhe auf eine deutlich mildere Bewertung des Falls.