Verwaltungsgerichtshof: Kein Abschiebungsverbot nach Somalia

dpa/lsw Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg sieht keine Gründe für ein generelles Verbot von Abschiebungen nach Somalia. Der 9. Senat gab mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 17. Juli der Berufung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart statt. Es geht um einen Somalier, der 2016 nach Deutschland gekommen und dessen Asylantrag abgelehnt worden war. (Az: A 9 S 1566/18)

Verwaltungsgerichtshof: Kein Abschiebungsverbot nach Somalia

Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck/Archivbild

Das VG Stuttgart war davon überzeugt, dass Rückkehrer nach Somalia wegen der dort herrschenden Lebensmittelknappheit einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. Dem widersprach der VGH in Mannheim. Dem arbeitsfähigen und gesunden jungen Mann drohe im Falle der Rückführung in die Hauptstadt Mogadischu keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Seit der vom VG zur Begründung herangezogenen Dürre im Jahr 2017 in Somalia habe sich die Situation deutlich verbessert. 2018 und 2019 habe es ergiebige Regenfälle gegeben. Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen.