Urteil zu Pestizid-Klage fällt in einigen Wochen

dpa/lsw Mannheim. Naturschützer wollen Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, das Land will damit nicht herausrücken. Der Streit ist inzwischen vor dem Verwaltungsgerichtshof gelandet.

Urteil zu Pestizid-Klage fällt in einigen Wochen

Eine Figur „Justitia“ steht auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Im Streit um das Recht, Informationen zum Pestizid-Einsatz in Naturschutzgebieten zu bekommen, gibt es erst in einigen Wochen eine Entscheidung. Das sagte am Dienstag ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg nach der Verhandlung. Gestritten wird dort zwischen dem Naturschutzbund Nabu und dem Land. Die Umweltschützer wollen, dass die Regierungspräsidien im Südwesten Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln herausrücken. Mehrere Klagen dazu wurden von Verwaltungsgerichten (VG) schon entschieden - jedes Mal zugunsten der Naturschützer. Vor dem VGH hätten die Richter deutlich mehr kritische Fragen an die Gegenseite gestellt, sagte Nabu-Chef Johannes Enssle.

Im nun dem VGH vorgelegten Fall hatten das VG Freiburg sowie das VG Karlsruhe dem Nabu Recht gegeben. Die Freiburger Richter etwa hatten befunden, dass das Land kein Recht habe, die Herausgabe von Informationen wegen „Geheimhaltungsinteresses“ abzulehnen.

Im Gegenteil sei eine „möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen“, hatte es in der Begründung im Juli vergangenen Jahres geheißen. Das Land war in Berufung gegangen.

Der Naturschutzbund will die Pestizide, die in Naturschutzgebieten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgegeben werden, in Bezug auf ihre Wirkstoffe auswerten. Darüber soll dann in einer Statistik öffentlich informiert werden.

Die Behörden hatten sich geweigert, solche Informationen herauszugeben. Dagegen zog der Nabu vor Gericht. Die Landeswasserversorgung hatte in gleicher Sache geklagt, bislang ebenfalls mit Erfolg. Auch über ihr Anliegen wird der VGH entscheiden. Weitere Klagen vor Verwaltungsgerichten sind anhängig - dafür werde aber erst die VGH-Entscheidung abgewartet, sagte Enssle.

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