Vier Baugebiete ins Auge gefasst

Sonderregelung zur Wohnraumschaffung in Weissach – Vorbehalte wegen hoher Zuwachsrate

Die Nachfrage nach Wohnraum, ob Häuser oder Wohnungen, hält unvermindert an. Doch die Möglichkeiten, Bauplätze für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung zu stellen, sind für die Gemeinden begrenzt.

Von Armin Fechter

WEISSACH IM TAL. Viele Kommunen treffen deshalb, wie Bürgermeister Ian Schölzel jetzt im Gemeinderat erläuterte, Vorratsbeschlüsse. Sie bedienen sich dabei eines besonderen Instruments, das der Gesetzgeber im Baugesetzbuch geschaffen hat: Der Paragraf 13b ermöglicht den Einstieg in vereinfachte Bebauungsplanverfahren mit Wohnbauflächen von jeweils maximal 10000 Quadratmetern überbauter Fläche. Das sind 100 Ar beziehungsweise ein Hektar. Es handelt sich also um kleinere Gebiete. Zum Vergleich: Ein Standardfußballplatz hat etwa 7000 Quadratmeter. Der Clou dabei: Solche Gebiete werden nicht auf Flächenkontingente angerechnet, die einer Gemeinde beispielsweise im Flächennutzungsplan zugestanden werden. Und: Es ist nur eine Beteiligungsrunde erforderlich und nicht zwei wie sonst. Die Sonderregelung, die dazu dienen soll, rasch den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, gilt allerdings nur noch bis Jahresende. Kann sein, dass die Frist verlängert wird. Aber nichts Genaues weiß man nicht. Wichtig für die Kommunen ist jedenfalls, dass sie diese Regelung in Anspruch nehmen können, wenn sie das Bebauungsplanverfahren per Aufstellungsbeschluss noch in diesem Jahr einleiten – daher: Vorratsbeschluss. Ob das betreffende Gebiet dann weiterverfolgt und am Ende umgesetzt wird, kann die Gemeinde später entscheiden. Vor diesem Hintergrund legte Schölzel dem Gemeinderat eine Liste mit potenziellen Baugebieten vor. Gleichzeitig argumentierte er, es sei sinnvoll, über mehrere Möglichkeiten zu verfügen. Das stärke die Verhandlungsposition der Gemeinde. Klar: Wenn der Grunderwerb in dem einen Gebiet stockt, weil einer der Eigentümer zockt, kann die Gemeinde leicht auf ein anderes ausweichen. Und er unterstrich: „Wir werden sicher nicht alle Gebiete auf einmal angehen.“

Jan Hutzenlaub (Liste Weissacher Bürger) ging das alles etwas zu hurtig: „Grad noch gschwind ist meistens nicht so gut“, zeigte er sich reserviert und fragte nach, wie viele Flächen die Gemeinde denn noch gemäß dem Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang zur Verfügung habe. Gleichzeitig warnte er: „Wenn man mal was anfängt, ist man geneigt, das weiterzutreiben.“ Tatsächlich hat Weissach sein Kontingent bereits ausgeschöpft, wie Schölzel einräumte. Dass der über zehn Jahre alte Plan durch ein neues Werk ersetzt werden soll, bietet Bauinteressenten in der Gemeinde aber keine Perspektive: Das werde drei bis vier Jahre dauern, sagte Jochen Roos vom Backnanger Büro Roosplan. Man könne allenfalls versuchen, im Vorgriff auf den nächsten Flächennutzungsplan etwas in Gang zu setzen. Oder eben den Paragrafen 13b in Anspruch nehmen.

Flächennutzungsplan-Kontingente sind bereits ausgeschöpft

Aber auch Wilhelm König (UBL) hegte Vorbehalte: „Wir haben sehr hohe Zuwachsraten“, gab er zu bedenken. Die Einwohnerzahl sei bereits auf rund 7500 gestiegen, wohingegen vor ein paar Jahren noch ein Rückgang auf 6000 prognostiziert war. „Wir dürfen unsere Infrastruktur nicht überlasten“, warnte er. Mit neuen Baugebieten müssten immer auch Kitas und Kanäle gebaut werden. Schölzel bestätigte, 7500 bis 7600 Einwohner sei die Marke gewesen, die vonseiten der Verwaltung anvisiert worden sei. König ließ aber nicht locker: Bald kämen noch mehr dazu, beispielsweise durch die Wohnungen auf dem Schlehner-Areal und am Sandberg. Standardberechnungen gehen laut Schölzel davon aus, dass pro Wohneinheit im Schnitt 2,1 Bewohner zu erwarten sind und das 45 Einwohner auf einen Hektar kommen.

Irmgard Hestler (SPD) bekannte derweil, dass sie sich mit dieser Thematik schwertat: Sie sei selbst eine von denen, die in den zurückliegenden Jahrzehnten nach Weissach gekommen sind – andererseits stoße die Gemeinde an Grenzen, wie der Blick auf das wachsende Verkehrsaufkommen zeige. Gleichzeitig überlegte sie auch, dass der Sinn der Sonderregelung in der Wohnraumschaffung bestehe. Das ziele aber nicht auf Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern in Richtung Geschosswohnungsbau, der wiederum ein Dorf verändert.

Carl Höfer (CDU/FWV) gab dagegen zu bedenken: „Wir wissen nicht, was der nächste Flächennutzungsplan bringt. Ich will eine Situation haben, wo ich entscheiden kann, was ich möchte“, wandte er sich gegen die Abhängigkeit von Kontingenten. Aber er warnte auch: „Da muss man klug sein, dass wir uns kein Eigentor schießen.“ Beispielsweise im Hinblick auf die Verkehrsentwicklung.

Am Ende wurden zwei potenzielle Baugebiete mehrheitlich abgelehnt: Kuchenwiesenäcker in Cottenweiler und Rauhklinge in Oberweissach. Für folgende vier Gebiete sollen Aufstellungsbeschlüsse nach 13b gefasst werden: Obere Schelmenäcker in Oberweissach (an der Friedhofstraße), Hochäcker in Bruch (Im Hagenreissach) sowie Hutzelgärten (bislang unbebaute Flächen an der Straße In den Hutzelgärten) und Ebene in Unterweissach (an der Backnanger Straße).