Vierfacher Vater muss wegen Kindesmissbrauchs in Haft

Das Backnanger Amtsgericht verurteilt einen 33-Jährigen, der sich an seinem Sohn vergangen hat.

Vierfacher Vater muss wegen Kindesmissbrauchs in Haft

Der Fall wurde am Amtsgericht Backnang verhandelt. Archivfoto: Edgar Layher

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Das Schöffengericht am Amtsgericht Backnang hat einen vierfachen Vater zu zwei Jahren und zehn Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt. Neben Aufnahmen von schweren sexuellen Vergehen an Minderjährigen und Kleinkindern befand sich auf seinem Handy auch ein Foto seiner vierjährigen Tochter aus erster Ehe mit entblößtem Unterleib. Im Zentrum des sexuellen Missbrauchs stand der Fall seines eigenen kleinen Sohnes aus einer zweiten Beziehung, der durch die Nebenklage vertreten wurde. Der Mann war in der Vergangenheit schon wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.

Gleich zu Beginn der Verhandlung ließ der 33-jährige Angeklagte durch seinen Anwalt bekannt geben, dass er die Tatvorwürfe vollumfänglich einräume und mit dem Einzug der Datenträger einverstanden sei. Dies verkürzte das Verfahren deutlich und es konnte auf eine Vernehmung des Jungen verzichtet werden, wobei sich seine Ergänzungspflegschaft über den Nebenklägeranwalt auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts berief. Die geladene Zeugin, eine Polizeibeamtin, berichtete von den Ermittlungen gegen den Angeklagten und den Aussagen der Mutter des Sohnes. Neben den sichergestellten Fotos konnte auch eine E-Mail mit dem Geständnis des 33-Jährigen analysiert werden. Der Angeklagte musste einige Monate in U-Haft.

Der Haftbefehl wird vorerst ausgesetzt

Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, sagte er, dass er bedingt durch die Tätigkeit seiner alleinerziehenden Mutter als Lkw-Fahrerin oft umgezogen und häufig bei den Großeltern gewesen sei. Er hat mehrere Halbgeschwister, zu denen er nach wie vor Kontakt halte, ebenfalls zur Mutter und Oma. Nach der Verbüßung einer Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern absolvierte er eine Ausbildung in dem Betrieb, in dem er heute noch arbeitet. Er bezahle Unterhalt für seine vier Kinder, eine Tochter und einen Sohn aus erster Ehe (das Scheidungsverfahren läuft) und einen Sohn und eine Tochter mit seiner neuen Lebensgefährtin. Dies sei ihm sehr wichtig und das wolle er auch weiterhin tun. Inzwischen lebe er allein. Er habe auch bereits eine Therapie begonnen und versuche, eine Struktur in sein Leben zu bringen.

Die Schwere der Vergehen lässt keine weiteren mildernden Umstände zu

Nach den Plädoyers des Staatsanwalts, der beiden Anwälte und intensiver Beratung des Schöffengerichts erfolgte das Urteil, nach der alten Fassung des Strafrechts, vor der Gesetzesverschärfung: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens und der Nebenklage. Das Geständnis sei zwar von großem Wert, so der Richter in seiner Begründung, doch die Schwere der Vergehen in der eigenen Familie lasse keine weiteren mildernden Umstände zu. Der Vater habe vor allem seinem Sohn dadurch eine große Hypothek mit ins Leben gegeben. Der Haftbefehl wurde jedoch vorerst außer Vollzug gesetzt, um dem 33-Jährigen Zeit zu lassen, seine Angelegenheiten zu regeln, „ohne verbrannte Erde zu hinterlassen“, denn auch sein Leben liege nun in Trümmern. Gegen das Urteil können innerhalb von einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.