Virtuelle Hauptversammlungen sollen erlaubt werden

dpa Frankfurt/Berlin. Das Aktiengesetz schreibt eine physische Zusammenkunft von Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer eines Unternehmens vor. Während der Corona-Krise sollen nun aber auch virtuelle Versammlungen erlaubt werden.

Virtuelle Hauptversammlungen sollen erlaubt werden

Normalerweise ist eine physische Zusammenkunft bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorgeschrieben. Foto: picture alliance / dpa

Angesichts der Coronavirus-Krise will der Gesetzgeber Aktiengesellschaften in Deutschland erstmals virtuelle Hauptversammlungen erlauben. Die Aktionärstreffen sollen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden dürfen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

Üblicherweise schreibt das Aktiengesetz vor, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen.

Die Aktionäre stimmen bei einer Hauptversammlung unter anderem über die Ausschüttung der Dividende, mögliche Kapitalerhöhungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab. Außerdem geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Etliche Unternehmen haben ihre für die kommenden Wochen geplanten Aktionärstreffen schon verschoben. Grundsätzlich ist eine Verschiebung der Hauptversammlung möglich, das Zeitfenster dafür ist jedoch begrenzt. Die nun auf den Weg gebracht Ausnahmeregelung soll Unternehmen nach Angaben des Justizministeriums die Möglichkeit eröffnen, eine Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres durchzuführen - die bisherige Acht-Monats-Frist wird also verlängert.

Das Justizministerium stellte klar: „Da es sich bei der virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften ohne physische Präsenz der Aktionäre in Deutschland um ein absolutes Novum handelt, schließt der Entwurf insbesondere Anfechtungsrisiken weitestgehend aus.“

Das Deutsche Aktieninstitut in Frankfurt begrüßte das „schnelle Handeln des Gesetzgebers“, sieht in Details des Gesetzentwurfes aber noch Nachbesserungsbedarf. „Bei Publikumsgesellschaften mit mehreren Zehntausend Aktionären ist die Beantwortung aller Fragen in Echtzeit nicht darstellbar“, gab das Aktieninstitut zu bedenken.

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre befürchtet eine Beschneidung von Aktionärsrechten. „Die Unternehmen sollten ihre Hauptversammlungen lieber zunächst verschieben, als direkt auf komplette virtuelle Hauptversammlungen ohne jede Präsenzmöglichkeit für Aktionäre zu setzen“, forderte der Geschäftsführer des Verbandes, Markus Dufner. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte davor gewarnt, Sonderregelungen dahingehend zu missbrauchen, dass Aktionärsrechte geschmälert werden.