Virtuelle Zäune gegen Drohnen - Brief an EU-Kommissare

Von Von Frank Christiansen, dpa

dpa Düsseldorf. Wenn sich sensible Einrichtungen wie Flughäfen und Gefängnisse wirksam gegen Drohnen wappnen wollen, wird es teuer. NRW-Justizminister Biesenbach appelliert nun an die EU, die Hersteller in die Pflicht zu nehmen.

Virtuelle Zäune gegen Drohnen - Brief an EU-Kommissare

Eine private Drohne fliegt in in der Nähe eines Flugzeugs. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv/dpa

Gefängnisse im Alarmzustand und lahmgelegte europäische Großflughäfen - die Probleme mit Drohnen nehmen zu.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat nun einen Vorstoß in Brüssel bei der EU-Kommission unternommen: Drohnen sollen künftig ab Werk so programmiert sein, dass sie nicht in gesperrte Lufträume fliegen können. Dies ist mit Hilfe der GPS-Koordinaten der Flugverbotszonen bereits möglich.

In einem Brief von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) an die zuständigen EU-Kommissare Didier Reynders und Adina Valean heißt es, die aktuelle Rechtslage habe sich als nicht ausreichend erwiesen. Das Schreiben liegt der dpa vor.

Die Zahl der Drohnensichtungen über Gefängnissen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte sich im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr auf zwölf Vorfälle vervierfacht. Das sei eine Entwicklung, die man mit Sorge beobachte, heißt es im Justizministerium. Mit handelsüblichen Drohnen ließen sich inzwischen Gegenstände mit erheblichem Gewicht transportieren: Kameras zum Ausspähen, Sprengstoff, Waffen oder Drogen.

Die EU habe zwar vorgeschrieben, dass Drohnen mit einem „Geo-Sensibilisierungssystem“ ausgestattet werden müssen, heißt es in dem Brief. Das sei aber eine eher kontraproduktive Warnfunktion: Kriminelle würden so noch darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihr Ziel erreicht haben.

Besser wäre es, das sogenannte Geofencing (von englisch „fence“ für „Zaun“) verbindlich im EU-Recht zu verankern. Damit werden virtuelle Zäune um gesperrte Lufträume errichtet, die die Drohne daran hindern, in diese Gebiete zu fliegen. Dies sei technisch umsetzbar und werde von einigen Herstellern bereits angeboten. Die derzeit freiwilligen Sperren ließen sich allerdings leicht abschalten.

Der Vorstoß aus NRW zielt darauf ab, Sicherheitsstörungen möglichst kostengünstig zu verhindern. „Angesichts der ständig steigenden Gefahr bitte ich die Europäische Kommission, meine Anregung aufzugreifen“, schreibt Biesenbach.

Technische Systeme, mit denen Drohnen zum Absturz gebracht werden sollen, seien keine ernsthafte Alternative. Kosten und Nutzen stünden in keinem Verhältnis. So würden die Kosten für eine stationäre Drohnenabwehr je Flughafen mit aktuell 30 Millionen Euro veranschlagt.

Die Drohnenabwehr durch Geofencing soll auch bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni 2020 diskutiert werden. In Deutschland sind bereits Hunderttausende Drohnen angemeldet. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte geschätzt, dass bis 2020 etwa 1,2 Millionen Drohnen im privaten und kommerziellen Einsatz sein werden.