Baden-Württemberg

Von Fesseln bis Faulheit - Wenn Richter das Gesetz brechen

Mitarbeiter der Justiz sorgen für Recht und Ordnung. Was passiert, wenn sie ihre Macht missbrauchen? Die jüngste Anklage gegen Justizmitarbeiter ist kein Einzelfall.

Von Fesseln bis Faulheit - Wenn Richter das Gesetz brechen

Mitarbeiter der Justiz sorgen für Recht und Ordnung. Was passiert, wenn sie ihre Macht missbrauchen? (Symbolfoto)

Von red/dpa/lsw

Ein mutmaßlicher Gerichtsskandal sorgt derzeit in Baden-Württemberg für Schlagzeilen: Justizmitarbeiter sollen interne Informationen weitergegeben haben – offenbar ohne jeden dienstlichen Anlass. Die Vorwürfe wiegen schwer: Geheimnisverrat, Bestechlichkeit, unzulässige Registerabfragen. Eine 36 Jahre alte Richterin soll einer Kollegin verraten haben, ob gegen deren damaligen Freund und dessen Bruder Haftbefehle vorlagen – als Gegenleistung soll es eine Essenseinladung gegeben haben. 

Der Fall ist längst kein Einzelfall. Immer wieder geraten auch Richter und Justizmitarbeiter selbst ins Visier der Strafverfolger. Einige spektakuläre Fälle aus Baden-Württemberg und ganz Deutschland:

Schüsse in Tamm – und ein Datenleck bei der Staatsanwaltschaft 

Eigentlich geht es um Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Mordauftrag gegen einen Sicherheitsmitarbeiter in Tamm bei Ludwigsburg. Doch die Ermittler stoßen auf etwas anderes: ein mögliches Datenleck innerhalb der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die Männer, die den Mordauftrag erteilt haben sollen, könnten mit Informationen aus der Justiz versorgt worden sein. Bei Durchsuchungen der Büros der Staatsanwaltschaft Stuttgart stoßen Ermittler auf Hinweise auf Bestechung. Immer wieder sollen die Justizangestellte und der Justizhauptsekretär der Anklage zufolge vertrauliche Informationen an die Auftraggeber weitergegeben haben. Es sollte wohl Einfluss auf Ermittlungsverfahren genommen werden. 

Der „Maskenrichter“ aus Weimar

Mitten in der Corona-Pandemie kassiert ein Familienrichter aus Weimar bundesweit Aufmerksamkeit: Er verbietet Schulen 2021 per einstweiliger Anordnung, die damals gebotene Maskenpflicht und andere Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern durchzusetzen. Die Entscheidung des Familienrichters am Amtsgericht Weimar wird später durch Folgeinstanzen kassiert. Er ist für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig. 

Der Mann wird wegen Rechtsbeugung verurteilt und erhält eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung - er sei voreingenommen und befangen gewesen, so das Gericht. Der Familienrichter kann sich auch am Bundesverfassungsgericht nicht dagegen wehren. Nach dem Deutschen Richtergesetz verlieren Richter ihr Amt, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden.

Akten im Keller statt auf dem Schreibtisch 

Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen klingt fast absurd: Eine Richterin vom Amtsgericht Lüdenscheid räumt vor Gericht ein, zahlreiche Akten schlicht nicht bearbeitet zu haben. Sie habe eine Blockade im Kopf gehabt und sich einfach nicht mehr kümmern können, so die damals 37-Jährige. Das Landgericht Hagen verurteilt sie zu einer Strafe von drei Jahren und zehn Monaten Haft. 

Die Ermittler finden die unbearbeiteten Akten in einem Umzugskarton im Keller der Frau. Die Richterin soll versucht haben, die von ihr begangenen Fristversäumnisse anderen Mitarbeitenden des Amtsgerichts in die Schuhe zu schieben. Das Gericht spricht von einer „hohen kriminellen Energie“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt die verhängte Strafe 2023 auf - am Ende muss sie aber doch zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Der Richter, der Pflegeheimbewohner ans Bett fesseln ließ

Besonders drastisch war ein Fall aus Nürtingen: Ein Vormundschaftsrichter lässt Dutzende Pflegeheimbewohner mit Bettgittern und Bauchgurten fixieren – ohne die gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Anhörungen. Das Gericht ist überzeugt: Der Mann handelte nicht aus Überlastung, sondern aus Bequemlichkeit. Im Jahr 2008 wurde er unter anderem wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. 

Der Angeklagte hatte es für ausreichend gehalten, sich durch Gespräche mit dem Pflegepersonal und Einsicht der Pflegeakten einen Eindruck zu verschaffen - aber selbst dies laut Gericht nicht in allen Fällen. Um seine Taten zu vertuschen, fertigte der Richter sogar falsche Anhörungsprotokolle an. Aufgeflogen war er schließlich, weil einige Protokolle auf Tage datiert waren, an denen die Betroffenen bereits tot waren. Der BGH bestätigte das Urteil.