Verfassungsbeschwerden abgewiesen

Von rechten Jungs und linken Mädels

Eine Burschenschaft und ein Frauenverein sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Von rechten Jungs und linken Mädels

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­den einer rech­ten Stu­den­ten­ver­bin­dung und eines links­au­to­no­men Ver­eins nicht zur Ent­schei­dung an­ge­nom­men.

Von Christian Gottschalk

Vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden ist keine schöne Sache. Schließlich kann eine Erwähnung in deren Berichten ziemlich tiefe Kratzer am Image verursachen und manch einen Zeitgenossen dazu verleiten, die entsprechende Organisation zu meiden. Kein Wunder, dass sich die Betroffenen oft dagegen wehren. Bekanntestes Beispiel ist sicherlich die AfD. Die klagt inzwischen in der Berufungsinstanz.

Immer wieder schauen die Schlapphüte auch auf die ein oder andere Verbindung von Studierenden. Davon gibt es in Deutschland um die 1000, und die meisten von ihnen haben gesetzestreuen akademischen Nachwuchs in ihren Reihen. Manche aber auch nicht. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind nun zwei Organisationen mit ihren Anträgen gescheitert. Genauer: die Burschenschaft Frankonia Erlangen und der Frauenverband Courage aus Wuppertal. Die Frauen sollen der autonomen Szene von Linksextremisten zugeordnet sein, die Franken werden unter dem Abschnitt Rechtsextremismus genannt. Es geht um das Erwähnen, nicht um das Beobachten.

Dass die Verbindungen in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten der Länder erwähnt werden, das greife zwar in ihre grundsätzlich geschützten Freiheiten ein, so das Gericht, diese Eingriffe seien aber nicht zu beanstanden. Die Hüter der Verfassung hätten schlicht ihre Aufgabe gemacht. In Baden-Württemberg scheint die Lage an der Verbindungsfront ruhig zu sein. In den Berichten der vergangenen fünf Jahre sei keine Burschenschaft oder studentische Verbindung aufgetaucht, heißt es aus dem Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart. Was nicht bedeutet, dass es zuvor anders war. Aus Gründen des Datenschutzes stehen die Berichte aber nur fünf Jahre im Netz.