Vorbildlicher Angeklagter

27-Jähriger macht nach schwunghaftem Drogenhandel reinen Tisch und erhält Bewährungsstrafe

Vorbildlicher Angeklagter

In der Hauptsache hat der Angeklagte Marihuana ein- und verkauft. Foto: Henning Hraban Ramm/ pixelio.de.

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Die Verhandlung ist rekordverdächtig. Der Verteidiger des Angeklagten erwähnt es kurz in seinem Schlussplädoyer. Für einen ähnlich gelagerten Fall waren vor dem Landgericht Stuttgart insgesamt elf Verhandlungstage vonnöten. In Backnang werden die Akten nach 53 Minuten geschlossen, eingeschlossen die Beratungszeit des Schöffengerichts von sieben Minuten.

Den längsten Redebeitrag liefert der Staatsanwalt ab – zu Beginn, als er die Anklageschrift gegenüber dem 27-jährigen Angeklagten vorliest. Ihm werden Drogengeschäfte vorgeworfen. Insgesamt 23 Tatvorwürfe sind es, genau aufgelistet nach Tatzeit, Ort, Drogenmenge, Abnehmer und Geldbetrag der Transaktion. Über 5500 Euro, so hat die Polizei errechnet, hat der Angeklagte durch seine Drogenverkäufe verdient. Vier Jahre liegen die Taten zurück. In seiner damaligen Wohnung unterhielt der Produktionshelfer seinen Drogen-Gemischtwarenladen. Übrigens waren bei ihm nicht nur Drogen, sondern auch Testosteron und Potenzmittel erhältlich. Was die Verhandlung so entscheidend voranbringt, ist, dass der Angeklagte alles eingesteht. Wäre dem nicht so, müssten zu jedem Anklagepunkt Zeugen gehört werden. Nicht auszudenken, was dies an Zeit in Anspruch nehmen würde.

Im Oktober 2015 wird von der Polizei in Heilbronn eine Anzeige aufgenommen. Dabei ist ein Handy eingezogen worden. Aus den auf dem Handy gespeicherten Gesprächsverläufen ergeben sich Hinweise auf den schwunghaften Handel. Einen Monat später rückt die Polizei an und durchsucht die Wohnung des Verdächtigen. Das Handy wird beschlagnahmt und ausgewertet. Aus den Chatverläufen kann die Polizei 23 Verkaufsaktionen erschließen. In der Hauptsache ist es Marihuana, das der Produktionshelfer ein- und verkauft, aber auch Amphetamine, Ecstasy und LSD. In zwei Fällen hat er auch keine Scheu, dies an Minderjährige abzugeben. Auch die Abnehmer der Drogen werden von der Polizei vernommen. Die meisten, so berichtet ein als Zeuge aussagender Rauschgiftermittler, leugnen die Geschäfte.

Im Rückblick sagt der Angeklagte: „Die Durchsuchung der Polizei kam genau rechtzeitig.“ Nach dem Polizeibesuch begibt sich der Produktionshelfer in die Obhut des Anwalts, der ihn auch jetzt vor Gericht vertritt. Mit dessen Hilfe wird gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt: Die Vorwürfe sind zutreffend.

Der Mann führt nach einer Therapie ein drogenfreies Leben

Da er selbst drogenabhängig ist, bemüht sich der Beschuldigte um eine Therapie. Im März 2016 kann er diese antreten. Ein halbes Jahr nimmt sie in Anspruch. Auch die Therapienachsorge überlässt er nicht dem Zufall, sie wird von einem Mediziner überwacht. Und stets werden entsprechende Belege der Staatsanwaltschaft überstellt.

„Aufgeräumt“, so formuliert der Verteidiger des Angeklagten, sei sein Mandant heute. Von dem früheren Bekanntenkreis habe er sich gelöst. Er lebe drogenfrei, habe Arbeit und keine Schulden. Sechs Drogenscreenings, die ein drogenfreies Leben nachweisen, hat er 2017 machen lassen und legt die Bescheinigungen darüber auch vor. Und natürlich erklärt der Angeklagte den Verzicht auf die Dinge, die die Polizei damals bei ihm beschlagnahmt hat.

So kommt die Verhandlung schnell voran, und die Beweisaufnahme wird zügig abgewickelt. Nur ein Polizeibeamter sagt als Zeuge aus. Auch der Staatsanwalt beginnt sein Schlussplädoyer damit, dass er sich kurz fassen werde. Alle Taten hat der Angeklagte eingeräumt. Freilich seien es schwerwiegende Taten: gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wie Drogen im juristischen Fachjargon genannt werden. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis, ferner, dass er sich zuvor nicht strafbar gemacht habe. Die Drogentherapie hat er von sich aus in Angriff genommen. Auch dass alles vier Jahre zurückliege, müsse sich strafmildernd auswirken. Der Staatsanwalt fordert zwei Jahre auf Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten ist voller Lob. Sein Mandant sei heute ein „vorzeigbarer junger Mann“. Das habe vor allem mit seinem Nachtatverhalten zu tun. Er habe „reinen Tisch gemacht“. Zu dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß sagt er: Es darf auch etwas weniger sein. In seinem letzten Wort bedauert der Angeklagte noch einmal seine Taten.

Das Schöffengericht berät kurz über das Urteil. Entsprechend der Forderung des Staatsanwalts sind es zwei Jahre auf Bewährung, die die Richterin verkündet. Bewährungsauflagen werden keine gemacht. Nur eine Geldbuße gibt es noch: 1200 Euro soll der Verurteilte an den Verein Kinder- und Jugendhilfe zahlen. Verteidiger wie Verurteilter und Staatsanwalt erklären den Verzicht auf Rechtsmittel, das heißt auf Revision oder Berufung. Das Urteil ist damit angenommen.