Voreilig

Messstationen: Umweltverbände sollten sich nicht zu früh freuen

Von Markus Grabitz

Niemand kann voraussagen, ob das Triumphgeheul der Umweltverbände über das Gutachten der EuGH-Generalanwältin am Ende nicht voreilig ist. Das Urteil der Kammer kann davon noch abweichen. Erst einmal wären alle Beteiligten deshalb gut beraten, sich zurückzuhalten.

Sollte sich aber die Linie, die die deutsche Generalanwältin einschlägt, durchsetzen, so dürfte das Auswirkungen auf die deutsche Debatte über Fahrverbote haben. Für die Umweltverbände könnte dann der Schuss nach hinten losgehen.

In Belgien werfen Umweltlobbyisten den Behörden vor, bei der Auswahl von Messstationen alle Augen zugedrückt zu haben. Wer die von Autoabgasen hochgradig belastete Stadtluft von Brüssel einatmet, ahnt: Vermutlich haben die Umweltaktivisten sogar recht. In Deutschland liegen die Dinge aber anders: Hier haben die Befürworter von Fahrverboten nichts an der Auswahl der Messstationen auszusetzen. Die Kritik kommt von der anderen Seite: Die Gegner von flächendeckenden Fahrverboten werfen den Behörden vor, bei der Auswahl der Messstellen zu streng zu sein. Sollten hierzulande unabhängige Gerichte (statt nachgeordnete Behörden von überwiegend grünen und roten Fachministern) die Messstationen überprüfen, könnte es also durchaus zu Überraschungen kommen.

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