Vorratsdatenspeicherung landet vor Europäischem Gerichtshof

dpa Leipzig.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht wandte sich mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie an die Luxemburger Richter. Sie sollen klären, ob sich aus den Unionsvorschriften ein generelles Verbot einer flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ableiten lässt. Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen der Telekom und des Internetproviders SpaceNet gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt.