Betriebskostenabrechnungen sollten Mieter immer prüfen. Für einen Widerspruch hat man zwölf Monate nach Eingang der Abrechnung Zeit. Besonders Posten, die im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen sind, können auf Fehler hindeuten.
Wer Zweifel hegt, sollte vom Vermieter Einsicht in seine Verträge und Rechnungen verlangen. Sollen Mieterverein oder Anwalt mit der Prüfung beauftragt werden, sollte man sich Kopien geben lassen. (StN)