Vorverlegung des Einschulungs-Stichtags: Entwurf im Landtag

dpa/lsw Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung hat eine Gesetzesänderung in den Landtag eingebracht, um den Stichtag für die Einschulung von Kindern in Baden-Württemberg vorzuziehen. Derzeit sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, müssen erst im Folgejahr zur Schule gehen. Dieser Stichtag soll in einem ersten Schritt zum Schuljahr 2020/21 auf den 31. August vorverlegt werden.

Vorverlegung des Einschulungs-Stichtags: Entwurf im Landtag

Ein leeres Klassenzimmer. Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild

Das Parlament wird den Gesetzentwurf voraussichtlich im März beschließen. Zum Schuljahr 2021/22 soll dann der Stichtag 31. Juli gelten, zum Schuljahr 2022/23 der 30. Juni. Eltern hatten sich in einer Petition für den neuen Stichtag 30. Juni eingesetzt, damit nicht schon fünfjährige, überforderte Kinder in der Schule landen.

Gegen die Vorverlegung des Termins auf einen Schlag waren die Kommunen Sturm gelaufen. Sie führten an, Tausende neue Kita-Plätze schaffen zu müssen für die Kinder, die dann länger in der Kita bleiben. SPD-Bildungsexperte Stefan Fulst-Blei sagte am Donnerstag, zusätzliche Kita-Plätze seien jetzt trotzdem nötig - und dazu müsse das Land den Kommunen auch das entsprechende Geld bereitstellen.